Fischwilderei am Altmühlsee

Gunzenhausen – Bei der Kontrolle eines Anglers am Altmühlsee konnte dieser auf Verlangen den für das Gewässer erforderlichen Erlaubnisschein nicht vorlegen.

Der 55 Jahre alte Petrijünger aus dem Landkreis Ansbach hatte zwei Handangeln ausgelegt. Er muss sich nun strafrechtlich wegen Fischwilderei verantworten.

Quelle: PI Gunzenhausen

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