Flüchtlinge

Junge unbegleitete Flüchtlinge belasten Bezirkshaushalt

Ansbach – Junge Flüchtlinge, die ohne Begleitung aus dem Ausland hierher kommen, erhalten Jugendhilfe

Bezirkstagspräsident Richard Bartsch

von den kreisfreien Städten und Landkreisen.

Deren Jugendämter schicken die Rechnungen zur Kostenerstattung an die sieben Bezirke. Der Freistaat Bayern leistet den Bezirken vollen Kostenersatz für Flüchtlinge unter 18 Jahren. Kein Geld vom Freistaat gibt es hingegen für Jugendhilfeleistungen an unbegleitete Flüchtlinge, die zwischenzeitlich volljährig geworden sind.

Aufgrund dieser Rechtslage hat der Bezirk Mittelfranken im aktuellen Bezirkshaushalt Gesamtzahlungen an die mittelfränkischen Jugendämter in Höhe von 32 Millionen Euro eingestellt. Dem stehen Erstattungen des Freistaats Bayern in Höhe von 25 Millionen Euro für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gegenüber. Auf der Differenz von 7 Millionen Euro für junge unbegleitete Flüchtlinge, die volljährig geworden sind, bleibt der Bezirk Mittelfranken sitzen. Diese Summe muss über die Bezirksumlage und damit von den kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden aufgebracht werden. 7 Millionen Euro sind im Jahr 2016 0,35 Hebesatzpunkte Bezirksumlage.

Nach den offiziellen Zahlen des Bundesverwaltungsamtes erhielten zum Stichtag 30. Juni 2016 in Mittelfranken 1.326 Personen Jugendhilfeleistungen als unbegleitete junge Flüchtlinge. 332 von ihnen, das sind 25 Prozent, waren volljährig. Wir stellen eine ständig steigende Tendenz fest.

„Die Finanzierung der jungen unbegleiteten Flüchtlinge nach Volljährigkeit aus der Bezirksumlage ist eine erhebliche Belastung des Bezirkshaushalts und damit unserer mittelfränkischen Kommunen. Für 2017 drohen sogar noch höhere Aufwendungen als in diesem Jahr“, stellt Bezirkstagspräsident Richard Bartsch fest und appelliert an den Freistaat Bayern, die Jugendhilfekosten auch für junge Volljährige zu übernehmen.

Quelle: Bezirk Mittelfranken – Pressestelle

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