Frauenforum beschäftigte sich mit dem Frauenschutzhaus in Kattenhochstatt

Weißenburg – Das Frauenforum des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung in Weißenburg unter anderem mit dem neuen Frauenschutzhaus in Kattenhochstatt.

Landrat Gerhard Wägemann freut sich, dass die Gleichstellungsstelle mit Ines Dirsch und Agnes Müller ab sofort wieder in vollem Umfang besetzt ist.

Frau Korhammer, die Leiterin des Schutzhauses,  erläuterte das Zustandekommen des Schutzhauses als Kooperation des Diakonischen Werks, des Dekanats Weißenburg und der Regierung von Mittelfranken. Die Unterkunft ist für schutzbedürftige geflüchtete Frauen und Kinder bestimmt. Das Schutzhaus wurde am 1. August diesen Jahres eröffnet und die ersten Frauen sind mittlerweile ins Haus eingezogen. Frau Korhammer berichtete, dass im ehemaligen Freizeitenhaus einige Änderungen vorgenommen werden mussten. Im Haus ist für 20 bis 30 Frauen mit ihren Kindern Platz. Dabei muss bei den Bewohnerinnen ein besonderes Schutzbedürfnis bestehen, z. B. psychisch Erkrankte, schwangere Frauen oder allein reisende schwangere Frauen, dass sie dort aufgenommen werden können. Die Frauen versorgen sich und ihre Kinder selbst und werden dabei von Frau Korhammer und einer weiteren Sozialpädagogin unterstützt, unter anderem auch bei Beratungen und Behördengängen. Sie bieten auch verschiedene Angebote für die Bewohnerinnen mit ihren Kindern an, z.B.  gemeinsames Kuchen backen, Gartenarbeiten oder spezielle Angebote nur für Kinder. Die Bewohnerinnen mit ihren Kindern sollen im Schutzhaus einen Rückzugsraum haben, damit sie hier zur Ruhe kommen können und die in ihrer Heimat und auf der langen Flucht zum Teil traumatisierenden Erlebnisse verarbeiten können.

Als weiteren Punkt stellte Agnes Müller die Änderungen im Mutterschaftsgesetz vor. Das bisherige Mutterschutzgesetz wurde im Jahr 1952 erlassen und seit dieser Zeit immer wieder angepasst. Mit der Neufassung wurden nun auch verschiedene Regelungen, die bisher in eigenen Verordnungen geregelt waren in das Mutterschutzgesetz aufgenommen. Ziel des Gesetzes ist die Gesundheit schwangerer und stillender Frauen am Arbeitsplatz zu schützen. Agnes Müller erläuterte, dass es seit 30. Mai diesen Jahres einen Kündigungsschutz von insgesamt vier Monaten bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche gibt. Des Weiteren gibt es jetzt die Möglichkeit der Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen für Mütter mit Kindern mit Behinderung. Außerdem sind für privat krankenversicherte Frauen Verbesserungen der finanziellen Absicherung während der Schutzfristen in Kraft getreten.

Weitere Änderungen treten zum 1.1.2018 in Kraft, dann gilt das Mutterschutzgesetz auch für Schülerinnen und Studentinnen, Praktikantinnen, die ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten und arbeitnehmerähnliche Personen. Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt. Außerdem gibt es noch Änderungen im Bereich des Verbots der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Nähere Informationen erhalten sie im Service-Portal des Familienministeriums unter www.familien-wegweiser.de oder bei den Gleichstellungsbeauftragten unter der Telefonnummer 09141/902-129 oder -241.

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2018 soll es, wie in den vergangenen Jahren auch, wieder eine Veranstaltungsreihe geben. Dazu wird ein gemeinsamer Flyer erstellt.  Alle die sich gerne mit einer Veranstaltung beteiligen möchten, sollten sich bis zum 10. Januar 2018 bei Agnes Müller oder Ines Dirsch unter gleichstellung@landkreis-wug.de melden.

Zum Abschluss des Abends wurden noch verschiedene Termine und Informationen bekannt gegeben.

Das nächste Treffen ist für Januar 2018 geplant. Wer bisher keine Einladung zu den Treffen erhalten hat, aber gerne teilnehmen möchte, kann sich bei der Gleichstellungsstelle anmelden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Gleichstellungsstelle – Agnes Müller

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