FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordneter Wolfgang Hauber begrüßt weiterführende Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

München/Weißenburg i. Bay -. „Die CoronaPandemie belastet Menschen und Wirtschaft gleichermaßen. Um einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, mussten erneut CoronaMaßnahmen getroffen werden. Deshalb ist es richtig, dass Selbstständige und Unternehmen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.“ So kommentiert Wolfgang Hauber, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER, die Verbesserungen der Überbrückungshilfen IV des Bundes sowie der Bayerischen CoronaHärtefallhilfen: Die dabei beschlossenen Sonderregelungen für Schausteller und Marktleute sind ein wichtiges Signal an die Branche, die durch die erneuten Absagen von Weihnachtsmärkten schwer getroffen wurde.

„Die Sonderregelung für die Veranstaltungs und Kulturbranche wird nun für Absagen von Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert“, erklärt Hauber: „Damit decken die Hilfen nun Ausfall und Vorbereitungskosten für alle Weihnachtsmärkte ab und dienen als zusätzliche Unterstützung für betroffene Schausteller und Marktkaufleute.“ Die Sonderregelung umfasst dabei alle Antragssteller, die von Absagen im November und Dezember 2021 betroffen sind.

Weiter erhalten Selbstständige und Unternehmen einen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung sofern sie im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durchschnittlichen Coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen. „Damit erhalten sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung“, sagt Hauber. Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss sogar 50 Prozent wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 erlitten haben.


Auch werden in der Überbrückungshilfe IV erstmals Selbstständige bzw. Unternehmen berücksichtigt, die vor dem 30. September 2021 gegründet wurden. Denn bisher waren nur Antragsteller berücksichtigt worden, die sich bis zum 31. Oktober 2020 gegründet hatten.

„Dies ist ein wichtiges Signal, da ab sofort auch Selbstständige und Unternehmen unterstützt werden, die nach der zweiten und dritten CoronaWelle unternehmerischen Mut gezeigt haben und bisher nur über die Bayerische CoronaHärtefallhilfe unterstützt worden sind“, so der Weißenburger Abgeordnete weiter.

Ebenfalls wurde die Bayerische CoronaHärtefallhilfe bis zum 31. März 2022 verlängert. „Damit werden alle Antragssteller aufgefangen, die in der Überbrückungshilfe nicht antragsberechtigt sind“, betont Hauber. Innerhalb der Bayerischen CoronaHärtefallhilfe wird zusätzlich die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte abgewickelt.


„All diese Maßnahmen zeigen, dass sich Bayern massiv im Bund und auch mit eigenen finanziellen Mitteln für die Unterstützung von Selbstständigen und Unternehmen sowie der Veranstaltungs und Kulturbrache einsetzt“, so Hauber abschließend.

Quelle: Wolfgang Hauber (MdL) – Freie Wähler

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