Freie Wähler nehmen Stellung zum anstehenden Volksbegehren „Rettet die Bienen“

München – Als Partei der aktiven Bürgerbeteiligung begrüßen wir grundsätzlich basisdemokratische Initiativen, beteiligen uns aber diesmal nicht aktiv an der Unterschriftensammlung und schreiben den Bürgern nicht vor, sondern bringen unsere Position als Regierungspartei ein. Unser Umweltminister Thorsten Glauber wird beauftragt, einen den Zielen des Volksbegehrens entsprechenden, alltags tauglichen und praxisnahen Gesetzesentwurf vorzubereiten. Schon im Koalitionsvertrag sind die Ziele zur Artenvielfalt und Maßnahmen zur Umsetzung formuliert. Diese gilt es nun konsequent umzusetzen.

Hubert Aiwanger Bundesvorsitzender der Freien Wähler

Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens basiert auf der Feststellung: „Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt bei den Insekten, insbesondere den Bienen und Schmetterlingen, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen.“

Als Ursache dafür wird von den Initiatoren des Volksbegehrens angeführt:
„Ursächlich hierfür sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft.“

Die daraus resultierende Wirkung wird wie folgt beschrieben:
„Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch ein Verlust an Schönheit der bayerischen Heimat und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen.“

Um der beschriebenen Wirkung entgegen zu wirken wird die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vorgeschlagen: „Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des Bayerischen Naturschutzgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums (einschließlich des Bodenlebens) im Freistaat Bayern.

Als Freie Wähler sehen wir Umweltschutz, Artenvielfalt, Biodiversität ganzheitlich und als Gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Schutz der Umwelt dient dem Erhalt der Schöpfung und einer gesunden Lebensgrundlage für die nächsten Generationen. Umwelt- und Klimaschutz ist unsere Handlungsmaxime. Die Freien Wähler stehen für Artenschutz und für eine Umweltpolitik mit Vernunft und Augenmaß statt ideologischer Symbolpolitik. Die Initiatoren des Volksbegehrens lassen leider außer Acht, dass das Artensterben auch andere Ursachen hat, wie den Flächenverbrauch und die damit fehlende Biotopvernetzung, den Klimawandel mit seinen Ursachen wie den Co2-Ausstoß, Belastungen durch den Verkehr. Deshalb gehört nun ein alle Facetten des Artensterbens berücksichtigendes BayNatSchG eingebracht.

Kooperation statt Konfrontation

Wir sehen Bürgerschaft, Umweltschutz, Energieerzeugung und Landwirtschaft als Kooperationspartner und nicht als Gegner. Sie gehören ebenso wie der Gesundheitsbereich zum Kernbereich der Verantwortung jeden einzelnen.

Bayern hat eine enorme Vielfalt an Landschaften, an Tier- und Pflanzenarten und ist in verschiedenste unterschiedliche Lebensräume gegliedert.

Diese Vielfalt wollen wir erhalten und ausbauen. Gerade im Zeichen des Klimawandels ist die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Bereichen notwendig. Ob Bürger, Umweltverbände, Gebietskörperschaften. Nur durch eine moderne Naturschutzstrategie können wir unsere Lebensgrundlage bewahren, die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende meistern. Dazu suchen wir die Zusammenarbeit und die Diskussion mit allen Akteuren, insbesondere den anerkannten Natur- und Umweltverbänden.

Ökologie und Ökonomie: miteinander, nicht gegeneinander

Ökologie und Ökonomie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Erhalt unserer Umwelt und eine hohe Biodiversität sind die Grundlage des Lebens. Das betrifft den Alpenschutz ebenso wie Gewässerschutz und Landschaftsschutz. Die Landwirtschaft ist dabei nicht als Gegner, sondern als Partner unserer Natur zu sehen. Die Stärkung des Vertragsnaturschutzes muss gezielter ausgebaut werden. Doch kann der Grundsatz „Freiwilligkeit vor Diktat“ nur so lange gelten, wie auch ökologische Ziele wie z.B. Erhalt der Artenvielfalt oder Klimaschutz erreicht und erhalten werden.

Beispiele aus den Vorschlägen der Änderung der Einzelnormen in BayNatSchG:

Zunächst muss festgestellt werden, dass die vorgeschlagenen Änderungen sich in Masse auf Veränderungen in der Landwirtschaft abzielen, was aber nicht zielführend ist, da der Schutz der Umwelt als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen ist und nicht nur von ungefähr 2% der bayerischen Bevölkerung geleistet werden kann.

Zu Art 1:
Die vorgeschlagene Änderung Art. 1 BayNatSchG sieht vor den Anteil der ökologisch bearbeiteten Fläche zu steigern und zwar bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil von 30% (grundsätzlich sollen alle staatlichen Flächen bereits ab 2020 so bestellt werden). Schon heute gibt es ein Überangebot von ökologisch erzeugten Lebensmitteln, der Verbraucher greift auch auf konventionell erzeugte Lebensmittel zurück. Hier müssen Anreize geschaffen werden, um die Akzeptanz der Verbraucher zu erhöhen. Die im Entwurf vorgesehene Aufnahme des Naturschutzes als Aufgabe der Erziehung kann dabei nur ein erster Schritt sein.

Zu Art 2:
Gut ein Drittel der in Bayern landwirtschaftlich genutzten Fläche ist Dauergrünland. Das Verbot Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen umzuwandeln geht über die momentane Regelung hinaus, die dort eine Genehmigung vorsieht. Das Verbot könnte als übermäßigen Einschnitt in die Lebensgrundlage eines Landwirts gewertet werden. Eine Genehmigung zielt grundsätzlich auf eine Kooperation statt Konfrontation und auch Abwägung ab.

Der besondere Schutz von Hecken, Feldgehölzen ….. ist bereits in Art 16 BayNatSchG geregelt und wertet das Gesetz damit nicht auf.

Die beschriebenen Dauergrünlandpflegemaßnahmen sind in 2018 bundesweit eingeschränkt worden.

Die Mahd von innen nach außen durchzuführen ist nur eine Möglichkeit, die dabei auftretenden Tierverluste wirkungsvoll zu verringern. Technische Möglichkeiten wie Drohnenabflug der zu mähenden Fläche sind unberücksichtigt. Deshalb ist die vorgeschlagene Einführung nicht ausgewogen.

Die zeitliche Einschränkung der 1. Mahd sowie das des Walzens berücksichtigt nicht lokale Wetterbedingungen und Gegebenheiten. Die Einschnürung in ein solches Korsett entspricht nicht dem Dialogansatz der Freien Wähler.

Zu Art. 11
Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen sind bereits genehmigungspflichtig und können deshalb, gerade im Außenbereich, schon heute nicht gestattet werden, um den Naturschutzbelangen Rechnung zu tragen. Eine doppelte Regelung ist abzulehnen

Zu Art 16
Bereits heute sind größere Verfüllungen genehmigungspflichtig.
Die Einführung des besonderen Schutzes von Alleen als biotopvernetzendes Landschaftsobjekt wird bereits heute Rechnung getragen. Grundlage dafür sind verkehrsrechtliche Richtlinien, die es umzusetzen gilt.

Zu Art. 19
Die hier vorliegende Formulierung zum Aufbau von Flächen zur Biotopvernetzung geht über Forderung des BNatSchG hinaus. Die Begründung ist aber plausibel und damit die Änderung zu unterstützen.

Quelle und Bild: Freie Wähler Landesgeschäftsstelle Bayern – Christine Willnhammer

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