Freistaat Bayern unterstützt Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege

Weißenburg – Der Freistaat Bayern unterstützt Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege während der Corona-Pandemie mit bis zu 2.000 Euro pro Verein als Ersatz von Einnahmeausfällen. Die Beantragung der Hilfsleistungen ist ab sofort möglich.

Die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, wie beispielsweise Trachten- und Heimatvereine sowie Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsgesellschaften, gestalten maßgeblich die Vielfalt an Traditionen und deren Vermittlung im Freistaat mit. Durch ihre verschiedenen, von bürgerschaftlichem Engagement getragenen Aktivitäten, insbesondere auch in der Jugendarbeit, wirken sie identitätsstiftend und generationenverbindend. Sie sind ein wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen und Festen fehlt jedoch vielen Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen – die für die Finanzierung des Vereinsbetriebs benötigt werden.

Mit dem Hilfsprogramm, das in der Kabinettssitzung vom 22.12.2020 beschlossen wurde, will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben.

Dazu gewährt der Freistaat Bayern – soweit keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten bestehen – einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 Prozent der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2.000 Euro pro Verein. Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum ermittelt.

Die Unterstützung können gemeinnützig anerkannte Vereine in Anspruch nehmen, die Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform sind. Das Gesamtvolumen des Hilfsprogramms beläuft sich auf 5 Millionen Euro.

Anträge auf Unterstützung können per Post oder E-Mail beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden. Das Antragsformular sowie die ausführlichen Richtlinien zur Gewährung der Leistungen sind auch auf der Internetseite www.altmuehlfranken.de/vereine zu finden.

Quelle: Freiwilligenagentur Altmühlfranken – Claudia Wagner

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