Gebrauchtwarenmärkte werden unter Corona-Regeln wieder geöffnet

Weißenburg – Nach langer Schließung werden die beiden Gebrauchtwarenmärkte an den Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg nun wieder geöffnet. Solange der 7-Tage-Inzidenzwert nicht sicher unter 100 liegt, gelten auch hier die allgemeinen Corona-Regeln des „Click & Meet“ mit negativem Test.


Für den Besuch des Gebrauchtwarenmarktes ist eine Anmeldung erforderlich. Diese kann telefonisch oder vor Ort erfolgen, wobei die Kontaktdaten der Kunden aufgenommen werden. Dabei muss ein negativer PCR-Test oder POC-Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ zum Test wird der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung akzeptiert. Dafür gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes als Nachweis. Genesene erhalten nur Zutritt, wenn sie sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Bescheid des Gesundheitsamtes ausweisen können. Der Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als 6 Monate sein. Selbsttests können nicht akzeptiert werden, weil der Nachweis schwierig ist und auch vor Ort keine Tests unter Aufsicht angeboten werden.

Um die vorgelegten Unterlagen der Person eindeutig zuweisen zu können, ist die Vorlage des Personalausweises oder Führerscheins hilfreich. Die Abstandsregelungen und das Tragen einer FFP2-Maske gelten weiterhin. Der Zutritt ist auf maximal fünf Personen beschränkt.

Für die Zeit des Besuchs am Gebrauchtwarenmarkt dürfen die Fahrzeuge ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen oder außerhalb der Höfe parken.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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