Geflügelpest bei Wildvögeln

Ansbach – Im Landkreis Ansbach sind drei Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Der amtliche Nachweis erfolgte im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings am 30.12.2021 bei drei toten Schwänen in der Gemeinde Weidenbach.

Die Geflügelpest breitet sich mit dem Vogelzug von Wassergeflügel seit dem 15. Oktober 2021 bundesweit aus. Es handelt sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln. Bei Einschleppung in Hausgeflügelhaltungen führt sie vor allem bei Hühnervögeln zu qualvollem Erstickungstod und verursacht hohe wirtschaftliche Schäden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

Für Geflügelhalter

Um den Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel in heimische Geflügelbetriebe zu verhindern, gelten in Stadt und Landkreis Ansbach bereits seit 15.12.2021 (Allgemeinverfügung Amtsblatt Nr. 56) verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in allen Haus- und Nutzgeflügelbetrieben. Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen – unter anderem Tötung des Bestandes – verhindert werden. Es ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sicher unterbunden wird.

Bei weiterhin dynamischem und flächendeckendem Geschehen wird eine allgemeine Aufstallungspflicht verfügt, auf die sich alle Geflügelhalter vorbereiten sollten.

Volierenhaltung mit einer für Wildvögel aller Arten unüberwindbaren seitlichen Einfassung (z. B. engmaschiges Drahtgeflecht) und einer nach obenhin geschlossenen Dachkonstruktion ist zulässig.

Totfunde

Tote oder lebende Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingesammelt werden. Wenn mehrere Vögel (Wassergeflügel, Möwen, Greifvögel, Eulen) an einem Fundort verendet sind, wird um Information des Veterinäramtes gebeten. An Wochenenden und Feiertagen nehmen die örtlichen Polizeidienststellen Meldungen entgegen.

Quelle: Landratsatm Ansbach – Pressestelle

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