Landkreis WUG – Nach einem bestätigten Geflügelpest-Ausbruch am 31.10.2024 in einem Betrieb im Landkreis Roth wird rund um den befallenen Betrieb eine Überwachungszone (früher „Beobachtungszone“) festgelegt, die sich auch auf Teile des nördlichen Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen erstreckt. Die Überwachungszone umfasst im Gemeindebereich Pleinfeld die Ortsteile Allmannsdorf, Birklein, Erlingsdorf, Heinzenmühle, Hohenweiler, Stirn. Außerdem ist die Gemeinde Absberg mit den Ortsteilen Griesbuck, Kalbensteinberg, Angerberg, Fallhaus, Igelsbach, Schellhof betroffen sowie im Gemeindebereich Haundorf die Ortsteile Thierhof, Gutzenmühle, Neuhof und Obererlbach.
Die Halter von Geflügel in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Neben der Aufstallungspflicht müssen folgende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein noch herausgebracht werden. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge. Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 100 Stück Geflügel sind verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen.
Ebenso ist für die Überwachungszone neben weiteren Bestimmungen festgelegt, dass bestimmte Tiere und Erzeugnisse nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden dürfen. Für bestimmte Maßnahmen kann die Veterinärbehörde unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Ausnahmen genehmigen.
Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben zunächst verboten.
Nähere Infos zu den in der Überwachungszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen, die am 02.11.2024 im Amtsblatt erscheint oder unter www.landkreis-wug.de/gefluegelpest abrufbar ist.
Auch für private Geflügelhalter besteht eine Meldepflicht. Wer seine Hühner, Wachteln, Puten, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, kann das per E-Mail an veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de oder telefonisch unter 09141 902-272 nachholen.
Das Landratsamt erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an die Allgemeinverfügung vom Juni 2023 (AZ 32-565-9), in der verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen auch in kleineren Geflügelbetrieben angeordnet werden.
Quelle: Landratsamt WUG – Sabrina Huf