Geflügelpest: Präventionsmaßnahmen beachten

Ansbach – In Deutschland sind seit dem 30. Oktober 2020 mehrere Geflügelpest-Fälle bei Wasser- und Wildvögeln in Norddeutschland aufgetreten. Im Vereinigten Königreich, den Niederlanden und auch in Deutschland sind bereits Ausbrüche von Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen zu verzeichnen. Die Übertragung von Geflügelpest-Viren erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie Fahrzeugen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Geflügelpest (Aviäre Influenza vom Subtyp H5N8) für den Menschen ungefährlich. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist daher unbedenklich.


Auch wenn die Tierseuche bisher nur in Norddeutschland aufgetreten ist, ruft die Regierung von Mittel-franken vor dem Hintergrund des herbstlichen Vogelzuges – wie das Bayerische Umweltministerium in einem Schreiben am 3. November 2020 – alle Geflügelhalter dazu auf, vorbeugend die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine Ausbreitung auf Haus- und Nutztierbestände möglichst zu verhindern. Unter Biosicherheitsmaßnahmen werden alle Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die einerseits den Eintrag der Tierseuchenerreger aus der Umwelt in einen Bestand er-schweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden dringend empfohlen:

 Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln.

 Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung auch bei den Schuhen.

 Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/ Stalls die Hände mit Wasser und Seife.

 Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kom-men können, für Wildvögel unzugänglich auf.

 Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).

 Verfüttern Sie keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern.

 Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt.

 Reinigen und desinfizieren Sie Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport.

 Jäger, die Wildvögel erlegen und gleichzeitig Hausgeflügel halten, sind angehalten, die Hygienemaßnahmen besonders sorgfältig zu beachten.

Auch kleine Bestände müssen den örtlichen Veterinärämtern gemeldet werden:

Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurch-schnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen. Zusätzlich ist es erforderlich mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird. Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen.

Quelle: Regierung von Mittelfranken – Pressestelle

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert