Gehäufte Scharlachinfektionen im Landkreis

Weißenburg – Aktuell werden im gesamten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen vermehrt Scharlachinfektionen in Kindergärten und Schulen beobachtet. Das Gesundheitsamt Weißenburg-Gunzenhausen will deshalb über die Erkrankung und das Vorgehen im Falle einer Infektion informieren.

Scharlach zählt zu den häufigsten bakteriellen Infektionskrankheiten im Kindesalter und wird durch die sogenannten A-Streptokokken verursacht. Diese Bakterien sind hochansteckend und werden in erster Linie beim Sprechen, Husten oder Niesen per Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung liegen dabei ca. ein bis drei Tage.

Die Erkrankung beginnt meist plötzlich mit Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden, Schüttelfrost und rasch ansteigendem Fieber. Auch Bauchschmerzen und Erbrechen können auftreten. Gaumen und Rachen sind meist hochrot, die Mandeln geschwollen und zum Teil weiß belegt. Auch die Lymphknoten am Hals schwellen oft deutlich an. Nach ein bis zwei Tagen kann sich ein nicht juckender Hautausschlag bilden, der sich auch über die Achseln, den Brustkorb und die Leisten auf den ganzen Körper ausbreiten kann. Typisch für eine Scharlach-Erkrankung ist auch die sogenannte „Himbeerzunge“.

Da es sich bei Scharlach um eine bakterielle Infektion handelt, ist diese Erkrankung sehr gut mit einem Antibiotikum behandelbar. Schon 24 Stunden nach der ersten Einnahme besteht keine Ansteckungsgefahr mehr und die Beschwerden sind rasch rückläufig. Auch Komplikationen und Spätfolgen einer Scharlacherkrankung lassen sich durch die antibiotische Behandlung vermeiden.

 Im Falle einer Erkrankung

 „Falls Ihr Kind die oben beschriebenen Symptome aufzeigt, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Befolgen Sie bei der ärztlich verschriebenen Antibiotikaeinnahme unbedingt die empfohlene Dosis und Einnahmedauer, auch, wenn sich die Beschwerden rasch bessern“, warnt Dr. Ulrike Hollneck, die Leiterin des Gesundheitsamts Weißenburg-Gunzenhausen. „Wird die Therapie vorzeitig abgebrochen, kann es zu Rückfällen oder Spätfolgen kommen.“

Kinder oder Jugendliche, die an Scharlach erkrankt sind, oder bei denen der Verdacht auf eine Scharlacherkrankung besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule oder Kindergarten vorübergehend nicht besuchen. Die Eltern müssen die Einrichtung über die Erkrankung des Kindes informieren, diese wiederum benachrichtigt dann unverzüglich das Gesundheitsamt.

Wann die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden kann, entscheidet der behandelnde Arzt. Die ärztliche Entscheidung kann auch mündlich erfolgen, eine schriftliche Bescheinigung ist nicht erforderlich, wird aber zur Absicherung aller Beteiligten empfohlen. Nach einer Antibiotikagabe ist dies in der Regel 24 Stunden nach Behandlungsbeginn und dem Abklingen der Symptome möglich. Ohne Antibiotikatherapie ist eine Wiederzulassung frühestens zwei Wochen nach dem Abklingen der spezifischen Symptome möglich.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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