Genehmigung für die Erweiterung des Steinbruches im Weißenburger Wald

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit Bescheid vom 30. August 2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung des Steinbruches der Firma Schotter- und Steinwerk Weißenburg GmbH & Co. KG im Weißenburger Wald erteilt.

Im Mai 2021 hatte die Firma die Erweiterung der Abbaufläche um 34,68 Hektar beantragt, um einen Weiterbetrieb des Steinbruches sicherzustellen.

Nach einer umfangreichen und intensiven Prüfung des Vorhabens und der maßgeblichen Genehmigungsvoraussetzungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände sowie einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung geht das Landratsamt davon aus, dass bei einem ordnungsgemäßen Betrieb keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und deren Schutzgüter zu erwarten sind. Deswegen konnte die beantragte Erweiterung nun genehmigt werden.

Im Genehmigungsbescheid wurde auch festgelegt, dass der Steinabbau auf der Erweiterungsfläche erst dann beginnen darf, wenn in einem wasserrechtlichen Verfahren der Benutzungstatbestand für die Steinriegelquelle bei Suffersheim überprüft wurde. Außerdem wurde die beantragte Verfüllung mit Fremdmaterial aus Gründen des Wasserschutzes in diesem Karstgebiet nicht genehmigt.

Die Entscheidung wird auch im Amtsblatt des Landratsamtes und der Großen Kreisstadt Weißenburg am 03.09.2022 und auf der Homepage des Landratsamtes bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid liegt in der Zeit vom 05.09. bis 19.09.2022 während der allgemeinen Dienststunden im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Umweltamt, Bahnhofstraße 2, Gebäude F, Zimmer 2.05 (Alte Post) zur Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (19.09.2022) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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