Gesundheit

Gerhard Wägemann im gemeinsamen Landesgremium

München – Landrat Gerhard Wägemann ist Stellvertretendes Mitglied

Gruppenfoto im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums in Bayern zu Fragen der medizinischen Versorgung

im neu gegründeten Gemeinsamen Landesgremium für Bayern zu Fragen der medizinischen Versorgung

Das Gemeinsame Landesgremium nach §90a SGB V hat am Dienstag, den 01.12.2015 unter dem Vorsitz von Gesundheitsministerin Melanie Huml seine Arbeit aufgenommen. Landrat Gerhard Wägemann vertrat seinen Landratskollegen Hubert Hafner aus dem Landkreis Günzburg und zeigte sich erfreut über die Gremiengründung: „Das Gemeinsame Landesgremium setzt sich für eine gleichwertige medizinische Versorgung in ganz Bayern ein und stärkt damit vor allem auch unseren ländlichen Raum. Es ergänzt das Konzept Gesundheitsregionenplus des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in hervorragender Weise.“.

Staatsministerin Melanie Huml im Gespräch mit Landrat Gerhard Wägemann (v. l. n. r.)

Die Bayerische Staatsregierung hat für den Freistaat Bayern das Gemeinsame Landesgremium nach §90 a SBG V errichtet. Es sollen Ansätze gefunden werden, um das Gesundheitswesen in Bayern gegenüber den Herausforderungen des demographischen Wandels, des Strukturwandels und des technischen Fortschritts zukunftsfest zu machen. Vor allem auch im Hinblick auf die Bewältigung der Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern leistet das Gemeinsame Landesgremium einen wichtigen Beitrag. Die Vorsitzende Melanie Huml betonte anlässlich der konstituierenden Sitzung in München: „ Im Gemeinsamen Landesgremium sind die maßgebenden Akteure des bayerischen Gesundheitswesens vertreten. Unser Ziel ist es, allen Menschen eine möglichst wohnortnahe und hochwertige medizinische Versorgung bereitzustellen.“.

Mitglieder des Gemeinsamen Landesgremiums sind neben dem Bayerischen Gesundheitsministerium unter anderem die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Bayerische Landesärztekammer sowie die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

Mit dabei sind zudem die Bayerische Landeszahnärztekammer, die Bayerische Landesapothekenkammer, die Kommunalen Spitzenverbände, der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung sowie Patientenvertreter. In Angelegenheiten der zahnärztlichen Versorgung wird auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns vertreten sein. Die Geschäftsstelle wird beim Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium eingerichtet.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Pressestelle – Lena Ellinger

Bilder: Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium

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