Gewässerrandstreifen – Einstufung der Gewässer im Landkreis Weißenburg Gunzenhausen abgeschlossen

Gunzenhausen – Wie bereits berichtet, erarbeitet das Wasserwirtschaftsamt Ansbach seit Anfang diesen Jahres eine Gewässerrandstreifenkulisse für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die Gewässerrandstreifenkulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll gerade in Fällen, in denen die Einstufung unklar ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen.

Auch beim Dittenheimer Mühlbach handelt es sich um ein randstreifenpflichtiges Gewässer.

In den vergangenen Wochen konnte die Begehung und Beurteilung der Gewässer im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen durch Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach abgeschlossen werden. Die Gesamtlänge der Gewässer, an denen ein Gewässerrandstreifen eingehalten werden muss, wurde nun um rund 30 % reduziert. Viele Gräben sind aus der Gewässerrandstreifenkulisse entfallen.

Die zum 1. August 2019 in Kraft getretene Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes resultiert aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Nach Art.16 Abs. 1 des BayNatSchG ist es verboten, „in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer […] in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).“

Die Gewässerrandstreifen sind demnach nicht einzuhalten:

an eindeutig „grünen Gräben“ mit klarem Grasbewuchs, die nur so selten wasserführend sind, dass sie kein Gewässerbett aufzeigen,

an künstlichen Gewässern,

an Verrohrungen,

an Be- und Entwässerungsgräben, Teiche und Weiher von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und

an Straßenseitengräben, soweit sie kein natürliches Gewässer aufnehmen.

Das Ergebnis der aufwendigen Gewässerkartierungen wurde den im Landkreis zuständigen Mandatsträgern, Behörden und Verbänden in einer Videobesprechung am 25.11.2021 vorgestellt. Von den insgesamt 1150 km Gräben und Gewässern im Landkreis sind an rund 810 km Gewässern gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz Gewässerrandstreifen einzuhalten. Die bisher eingegangenen Einwendungen betroffener Landwirte werden im nächsten Schritt auf die aktualisierte Kulisse hin überprüft.

Die Kartenentwürfe dienen als Hilfestellung für betroffene Landwirte und stehen ab sofort als Vorabinformation auf der Internetseite https://www.wwa-an.bayern.de/fluesse_seen/gewaesser-randstreifen des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach unter “Gewässerrandstreifen“ für jedes Gemeindegebiet zur Verfügung. Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse erfolgt am 01. Juli 2022 durch das Landesamt für Umwelt im UmweltAtlas Bayern.

Der Landkreis Ansbach wird im nächsten Jahr bearbeitet. Da im Landkreis über 3.500 km Gräben und Gewässer zu beurteilen sind, werden die Erhebung voraussichtlich bis 2023 andauern. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Gewässerrandstreifen gilt auch hier seit dem 01.08.2019. Sind bei Gräben oder künstlichen Gewässern die Verhältnisse unklar, gilt vorerst keine Pflicht zur Anlage eines Gewässerrandstreifens, solange die Gegebenheiten nicht von der Wasserwirtschaftsverwaltung überprüft worden sind.

Quelle und Bilder: Wasserwirtschaftsamt Ansbach

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert