Grundwasser schützen, aber praxisgerecht und effektiv!

Meinheim – Die Düngeverordnung und deren Änderung ist derzeit ein großes Thema bei den Landwirten und wird auch erhebliche Auswirkungen in unserer Region haben. Die geplanten zusätzlichen Maßnahmen konzentrieren sich insbesondere auf die sogenannten roten Gebiete. Diese Gebietskulisse wird unter den Landwirten stark diskutiert. Der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal fordert dabei aus mehreren Gründen eine Überarbeitung der zugrunde liegenden Gebietskulisse.

Manuel Westphal CSU (Pressebild)

Aufgrund zu hoher Nitratwerte im Grundwasser, hat die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Darauf reagiert die Bundesregierung nun mit weitreichenden Änderungen der sogenannten Düngeverordnung, besonders eben in mit Nitrat belasteten Gebieten.

„Das Ziel aller Bestrebungen muss für alle Beteiligten ein sauberes und sicheres Grundlebensmittel Wasser sein – das steht außer Zweifel und ist auch für die Landwirte wichtig. Allerdings schießen die im Rahmen der Düngeverordnung geplanten Verschärfungen weit über das Ziel hinaus“, bekräftigt der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag, Manuel Westphal.

Die Gebietskulisse der roten Gebiete, die besonders mit Nitrat belastet sind, wurde durch das Landesamt für Umwelt und dem Umweltministerium mit einem komplizierten Messverfahren abgesteckt. Allerdings kann dabei u.U. schon ein einzelner Messpunkt mit überhöhten Werten ausreichen, um zu einer negativen Einstufung zu kommen. Der Grund für die überhöhten Werte spielt dabei keine Rolle.

Die geplanten Änderungen bringen weitreichende Einschränkungen für die Landwirte in roten Gebieten mit sich. Ein erheblicher Teil der geplanten Maßnahmen ist jedoch fachlich nicht begründet, beispielsweise ein weitreichendes Düngeverbot für Zwischenfrüchte, Gerste oder Raps. Teile der Verschärfungen hätten sogar negative Folgen auf Wasser- und Umweltschutz“, beschreibt Westphal, der auch Mitglied im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bayerischen Landtag ist.

Die Düngung wird durch die neue Verordnung stark eingeschränkt und es werden bereits bestehende Sperrfristen und vorhandene Einschränkungen noch erweitert. „Für die Landwirte in den roten Gebieten bedeutet dies vor allem, dass sie deutlich mehr Lagerraum für ihre Gülle schaffen müssen. Das ist natürlich mit großen Investitionen verbunden. Dies dürfte insbesondere kleinere und mittlere Betriebe häufig überfordern. Die Ausbringung der Gülle konzentriert sich auf einen noch geringeren Zeitraum als bislang. Außerdem erfüllen die Landwirte bereits durch die Novelle der Düngeverordnung im Jahr 2017 verschärfte Auflagen, deren Auswirkungen erst noch evaluiert werden sollten. Ob die Verschärfungen den Nitratgehalt wirklich noch weiter reduzieren, ist keineswegs sicher, da insbesondere auch außerlandwirtschaftliche Ursachen außer Betracht bleiben“, führt Westphal weiter aus.

Der Abgeordnete ergänzt: „In unserer Region ist vor allem der Raum rund um die Altmühl zwischen Gunzenhausen und Treuchtlingen als rotes Gebiet eingestuft. Der tatsächliche Nitrateintrag in das Grundwasser bleibt beim Messvorgang weitgehend unberücksichtigt. In den Altmühlauen werden bereits viele Wiesen extensiv bewirtschaftet, so dass der Nitrateintrag in diesem Bereich nicht pauschal als zu hoch angesehen werden kann.“

Aus diesem Grund fordert der Abgeordnete eine grundsätzliche Überarbeitung der roten Gebiete. Diese Einstufung muss für alle plausibel und nachvollziehbar sein. Außerdem sollte auch in Bayern die Möglichkeit der Binnendifferenzierung genutzt werden, wodurch die roten Gebiete noch genauer eingegrenzt werden können. Gebietsteile eines Grundwasserkörpers können dabei von den Verschärfungen ausgenommen bleiben, wenn dort keine Grenzwertüberschreitung vorliegt. „Andere Bundesländer wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nutzen die Binnendifferenzierung und haben somit den Anteil der roten Gebiete an der landwirtschaftlichen Nutzfläche stark eingedämmt, ohne die Einträge ins Grundwasser damit zu erhöhen oder die Schutzstandards abzusenken“, bekräftigt Westphal und führt weiter aus: „Außerdem bestünde auch die Möglichkeit standörtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen, wie die Sickerwasserrate. Auch in Bayern könnten wir solche Möglichkeiten nutzen, um die Landwirte, die sich derzeit ohnehin in einer schwierigen Situation befinden, nicht über Gebühr zu belasten und gleichzeitig unser Grundwasser effektiv und wirkungsvoll zu schützen. Die Grundwasserkörper wären dann noch besser und pass genauer vor einem zu hohen Nitrateintrag geschützt.“

Aus diesem Grund hat der Abgeordnete bereits Gespräche mit dem zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, aber auch mit Staatsminister Thorsten Glauber persönlich geführt. Noch im Januar wird dazu ein weiterer Termin folgen. Auch mit den Landwirten aus unserer Region tauscht sich Westphal in dieser Angelegenheit ständig aus und informiert bei landwirtschaftlichen Versammlungen.

„Wir müssen dringend die Überarbeitung der Gebietskulisse erreichen. Gerade kleinere landwirtschaftliche Betriebe werden große Probleme haben, die Auflagen in den roten Gebieten einzuhalten. Ein nochmals verstärkter Strukturwandel in der Landwirtschaft durch die Düngeverordnung muss auf jeden Fall vermieden werden. Zugleich ist die Ermittlung der Gebiete nicht ausreichend transparent und nachvollziehbar. Unseren Landwirten werden Maßnahmen aufgezwungen, deren Wirksamkeit zu Recht in Frage gestellt wird. Die Proteste der Landwirte sind daher nur verständlich. Auf Bundesebene muss auch nochmal mit der Europäischen Kommission über die notwendigen Einschränkungen nach verhandelt werden. Nur gemeinsam kommen wir hier weiter!“, unterstreicht der Stimmkreisabgeordnete abschließend.

Quelle und Bilder: Manuel Westphal MdL (CSU)

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