Haftbefehle und Fahren ohne Fahrererlaubnis

Muhr a. See – Am Mittwoch gegen 22:15 Uhr fuhr die Streife der PI Gunzenhausen auf der B 13 Richtung Ansbach. Nach Muhr a. See fuhren sie hinter einem schwarzen Ford Fiesta mit Ansbacher Kennzeichen.

Da sie sich für eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle des Fahrzeugführers entschieden, leiteten die Streife per Signalgebung den Fahrzeugführer in den Rastparkplatz im Mönchswald.

Bei der anschlieflenden Kontrolle konnte der 31-jährige Deutsche keine Fahrerlaubnis vorzeigen. Die Überprüfung der Person ergab, dass dieser 2022 auf seine Fahrerlaubnis verzichtete und seitdem nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem ergab die Personenüberprüfung, dass der Mann wegen zwei Vollstreckungshaftbefehle von der Staatsanwaltschaft Ansbach zur Fahndung ausgeschrieben war, die er jedoch durch Zahlungen der jeweiligen Geldstrafe bzw. Geldbufle abwenden konnte. Wegen der fehlenden Fahrerlaubnis erwartet ihn nun ein Strafverfahren.

Quelle: PI Gunzenhausen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert