Muhr am See – Ein junger Mann stieß im Internet auf ein günstiges Angebot für ein angeblich neues hochwertiges Smartphone.
Er trat mit dem privaten Anbieter in Kontakt und beide einigten sich auf einen Betrag, der in etwa bei der Hälfte des regulären Marktpreises lag. Der Käufer überwies das Geld, wartete aber vergeblich auf das Handy, weshalb er sich zur Erstattung einer Anzeige entschloss.
Quelle: PI Gunzenhausen