Impfablauf im Burkhard-von-Seckendorff Heim

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nimmt gemeinsam mit dem Impfzentrum Altmühlfranken zum Impfablauf im Burkhard-von-Seckendorff- Heim in Gunzenhausen am 31. Januar 2021 Stellung.

Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Grundsätzlich ist der Ablauf bei Impfterminen in Heimen immer gleich. Vorab werden durch die jeweiligen Heime die Impfunterlagen der Impfwilligen vorbereitet. Grundlage hierbei ist die jeweils aktuelle Impfverordnung, aus der sich ergibt, wer impfberechtigt ist. Demnach kann das Heim die Unterlagen der Impfwilligen zusammenstellen und dem Impfzentrum melden. Nach der gemeldeten Anzahl der impfwilligen Personen wird der Impftermin mit der entsprechenden Menge Impfstoff vorbereitet. Am vereinbarten Termin wird dann genau die Menge mitgenommen, die aufgrund der Anmeldungen benötigt wird.

Das Impfzentrum hält sich bei jeder Impfung immer an die durch die Impf-Verordnung vorgegebene Impfreihenfolge. Im Impfzentrum werden nur Impfungen an Personen vorgenommen, welche bei einer beruflichen Indikation diese auch durch geeignete Dokumente, beispielsweise einem Arbeitgebernachweis, belegen können. Wenn ein solcher Nachweis bei einem Termin am Impfzentrum nicht vorliegt, wird auch nicht geimpft.

Bei den Impfungen durch Mobile Impfteams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen muss man sich jedoch darauf verlassen, dass die jeweilige Einrichtung nur Personen zur Impfung vorstellt, welche den Anforderungen der Impf-Verordnung genügen. Nachgeprüft werden kann das nicht und ist auch nicht notwendig, da der Arbeitgeber die impfwilligen Personen direkt an das Impfzentrum meldet. Im Vorfeld wird mit den Heimen deswegen auch genau besprochen, welche Personen nach der aktuellen
Priorisierungsgruppe mit welchem Impfstoff geimpft werden können. Danach muss das Heim dann gewissenhaft die Impflinge melden.

Sollten aufgrund kurzfristiger Ausfälle Impfdosen am Ende eines Impftermins übrigbleiben, gibt es eine umfangreiche Liste an Personen, welche der gleichen Priorisierungsgruppe angehören (z.B. Mitarbeitende der Rettungsdienste, des Klinikums oder Impfzentrums, Zahnärzte etc.). Auf diese Liste wird dann gegebenenfalls kurzfristig zurückgegriffen. So wird es auch bei Impfterminen am Impfzentrum gehandhabt. Bei Impfungen in Heimen ist es zudem möglich, dass das Heim kurzfristig noch Mitarbeitende oder Bewohnerinnen und Bewohner nennt, die ebenfalls geimpft werden wollen, die sich aber erst kurzfristig dafür entschieden haben. Durch dieses Vorgehen und die kurzfristige Möglichkeit auf die Liste zurückzugreifen, mussten beim Impfzentrum Altmühlfranken bisher erst einmal Impfdosen bei einem mobilen Einsatz verworfen werden.

Während der Impfung am 31. Januar 2021 im Burkhard-von-Seckendorff Heim stellte sich die Situation aus Sicht des Impfzentrums wie folgt dar:

Am Freitag, den 28. Januar 2021 wurden die Impfunterlagen für die Impfaktion am darauffolgenden Sonntag durch einen Mitarbeiter des Impfzentrums abgeholt. Es handelte sich gemäß der von der Heimleitung zur Verfügung gestellten Liste um 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 24 Bewohnerinnen und Bewohner, also insgesamt 66 Impflinge. Diese wurden dann im Impfzentrum für die Impfungen erfasst und die Impfbögen erstellt. Dieses ist ein übliches Vorgehen, um den Impfvorgang vor Ort so schnell wie möglich abzuwickeln.

Am 31. Januar 2021, dem Tag der Impfung, wurden also für die angemeldeten 66 Impflinge elf Vials á sechs Impfdosen vom mobilen Impfteam mitgebracht. Die Heimleitung hat vor Ort dem Impfteam dann aber mitgeteilt, dass es sich um 70 Impflinge und nicht um – wie angenommen – 66 Impflinge handelt. Dem Impfteam wurde angegeben, dass es sich um weitere impfberechtigte Personen des Heimes handelt und auch noch zwei weitere Nachrücker aus dem Mitarbeiterkreis zur Verfügung stehen würden, damit keine Impfdosis verfällt. Nach Rücksprache mit der Bereitschaftsdiensthabenden am Impfzentrum wurde unter diesen Voraussetzungen ein zusätzliches Vial aus dem Impfzentrum geholt. Das mobile Impfteam ging zu jeder Zeit davon aus, dass es sich bei den zusätzlichen Personen um weitere berechtigte Mitarbeitende der Einrichtung handelt. Während des Impfvorgangs trafen Bürgermeister Karl-Heinz Fitz und fünf weitere Personen im Heim ein. Das mobile Impfteam ging aufgrund der erfolgten Vorabstimmung mit der Heimleitung davon aus, dass es sich auch hier um Impfberechtigte im Sinne der Impfverordnung handelt.

Das mobile Impfteam hat nach den oben aufgeführten Vorgaben vor Ort gehandelt. Von den Mitarbeitenden des Impfzentrums wurde niemand proaktiv zur Impfung aufgefordert, dies ging alleine von der Heimleitung aus. Das Impfteam muss vor Ort auf die Heimleitung vertrauen, dass alle impfwilligen Personen der aktuellen Priorisierungsgruppe angehören.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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