Impfschutz gegen Meningokokken überprüfen!

Weißenburg – Aufgrund der jüngst aufgetretenen Meningokokken-Erkrankung eines Kindes im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen empfiehlt das Gesundheitsamt, den eigenen Impfschutz sowie insbesondere den der Kinder zu überprüfen.

Invasive Meningokokken-Erkrankungen werden durch Bakterien verursacht. Bei etwa 10 Prozent der Bevölkerung sind diese Bakterien im Nasen-Rachen-Raum nachweisbar, ohne das Krankheitszeichen vorliegen. Eine invasive Meningokokken-Erkrankung kann in jedem Lebensalter auftreten, jedoch findet man im Wesentlichen zwei Altersgipfel: Die höchsten Inzidenzen werden im 1. und 2. Lebensjahr beobachtet, mit einem zweiten, kleineren Inzidenzgipfel bei 15- bis 19-jährigen Jugendlichen.

Bei den Meningokokken kann man unterschiedliche Serotypen unterscheiden: Die Mehrzahl der Erkrankungen wird durch Erreger der Serogruppe B (ca. 60 Prozent) und seltener der Serogruppen C, W und Y (jeweils ca. 10 bis 15 Prozent) verursacht, während andere Serogruppen äußerst selten beobachtet werden.

Meningokokken sind keine FSME

Zu unterscheiden ist die Meningokokken-Meningitis von der durch Zecken übertragene virale Frühsommermeningoenzephalitis (FSME). Bei dieser Erkrankung ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch nicht möglich.

Wichtig! Impfung durchführen bzw. versäumte Impfungen nachholen

Die Impfung gegen Meningokokken Typ C wird in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) seit Juli 2006 für alle Kinder im Alter von 12 Monaten empfohlen. Versäumte Impfungen sollten spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Bei Vorliegen eines erhöhten Risikos für invasive Meningokokken-Erkrankungen sollten Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Meningokokken-ACWY-Impfstoff sowie mit einem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden.

Dies gilt für die nachfolgend aufgeführten gefährdeten Personengruppen:

  • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten
  • gefährdetes Laborpersonal
  • Haushaltskontaktpersonen eines Erkrankten (zusätzlich zur Antibiotika-Prophylaxe)
  • Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung
  • Schüler, Schülerinnen und Studierende vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung

Ausführliche Informationen hinsichtlich der empfohlenen Impfstoffe und -schemata sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert