Information über Pegelstände und Hochwasserwarnungen

Weißenburg – Aufgrund der aktuellen Hochwassersituation weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auf verschiedene Informationsmöglichkeiten hin.

Auszug aus dem Hochwassernachrichtendienst Bayern www.hnd.bayern.de/pegel

Die aktuellen Pegel-stände und Hochwasserwarnungen für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind über

− die Homepage des Hochwassernachrichtendienstes Bayern unter www.hnd.bayern.de sowie

− über die App „umweltinfo“ des Bayerischen Umweltministeriums und

„Meine Pegel“ der Arbeitsgruppe Länderübergreifendes Hochwasserportal
für alle Bürgerinnen und Bürger abrufbar.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind zum Beispiel an der Altmühl drei Pegel eingerichtet. Diese werden auf der Internetseite www.hdn.bayern.de/pegel oder in der App „Meine Pegel“ dargestellt. Die Pegelstände werden bei Hochwasserwarnung stündlich aktualisiert.

Für die Hochwasserstände der Altmühl ist auf der Homepage des Hochwassernachrich-tendienstes der Bereich „Obere Donau“ anzuklicken. Der Raum Weißenburg mit schwäbischer Rezat gehört zur Flussgebietseinheit „Regnitz“ und ist deshalb im Be-reich der „Regnitz“ zu finden. Neben den Pegelständen sind auch Karten, Lageberich-te, Tabellen, Hinweise zum Niederschlag sowie unter anderem zur Schneelage und zur Wassertemperatur für ganz Bayern zu finden.

Die App „umweltinfo“ kann individuell konfiguriert werden und gibt je nach Einstellung Warnungen über Hochwasser, Unwetter, Lawinen oder Überschreitung der Ozon-Grenzwerte. Die App warnt beispielsweise auch vor den aktuell drohenden Windböen.

Der Hochwassernachrichtendienst ist grundsätzlich auf bestimmte Gewässerabschnit-te, meist größere Flüsse, beschränkt. Diese sind in Hochwassernachrichtenplänen festgelegt. Für kleine Bäche, die sehr rasch auf Starkregen reagieren, sind genaue Hochwasservorhersagen meistens nicht möglich.

In Altmühlfranken erfolgt die Pegelmessung durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach. Die Hochwasserwarnungen werden dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bei Meldebeginn und bei Erreichen der Pegelstufe III mitgeteilt. Das Landratsamt gibt die Warnungen an die Städte und Gemeinden weiter. Dies erfolgt auch an den Wochenen-den. Es obliegt dann den Städten und Gemeinden, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die Warnung z. B. an die im Meldeplan angegebenen Betroffenen weiter-zugeben.

„Durch dieses Zusammenspiel soll sichergestellt werden, dass alle Beteiligten rechtzei-tig informiert und entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen eingeleitet werden können“, teilt Karl-Heinz Oberhuber, Leiter des Sachgebiets Wasserrecht im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, mit.

Quelle und Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Lena Ellinger

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