Treuchtlingen – Mittlerweile steht mit dem Sonntag, 23. Februar 2025, der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl fest. Die Vorbereitungen im Wahlamt der Stadt Treuchtlingen laufen auf Hochtouren.
Hier ein wichtiger Hinweis für alle Briefwähler: Aufgrund des kurzfristig angesetzten Wahltermins haben Sie weniger Zeit als üblich, Briefwahlunterlagen zu beantragen, auszufüllen und wieder ans Wahlbüro zurück zu schicken.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens Sonntag, 2. Februar zugestellt. Wer bis dahin keine Post erhalten hat, muss sich bitte schnellstmöglich im Wahlamt der Stadt Treuchtlingen melden (Tel. 09142 9600-11).
Briefwahlunterlagen können bereits ab sofort online beantragt werden:
https://www.treuchtlingen.de/wahlen
Die Stimmzettel und fertigen Wahlunterlagen werden der Stadt Treuchtlingen allerdings erst voraussichtlich aber Anfang Februar vorliegen.
Warum ist das so? Erst Ende Januar steht fest, wer für welche Partei final zur Wahl stehen wird. Außerdem müssen die Einspruchsfristen der Parteien abgewartet werden. Ist das abgehakt, so können die amtlichen Stimmzettel endlich gedruckt und im Anschluss daran vom Wahlkreis an die Kommunen weitergegeben werden.
Insoweit ist zu beachten, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen von der Stadt Treuchtlingen erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen, das wird jedoch nicht vor der ersten Februarwoche sein.
Bis Montag, 17. Februar können Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Der letzte Versand der Briefwahlunterlagen per Post erfolgt am Mittwoch. 19 Februar. Wer nach dem 17. Februar beantragt, sollte persönlich ins Einwohnermeldeamt kommen und die Unterlagen händisch entgegennehmen. Hier gilt als spätester Zeitpunkt der Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr.
Link zur Homepge: https://www.treuchtlingen.de/wahlen
Außerdem ist auf den Wahlbenachrichtigungen ein persönlicher QR-Code aufgedruckt, über den die Briefwahl schnell und einfach beantragt werden kann.
Quelle: Staet Treuchtlingen – Marina Stoll