Inzidenzabhängige Regelungen für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen im Landkreis WUG

Weißenburg – Je nach 7-Tage-Inzidenz regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen öffnen können beziehungsweise in welcher Form der Unterricht an Schulen stattfinden kann. Nachdem der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Angaben des RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hat, gelten ab Montag, 12. April bis Sonntag, 18. April 2021 folgende Regelungen im Landkreis.


In der Jahrgangsstufen 4 der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist Wechselunterricht durchzuführen. An allen übrigen Jahrgangsstufen und Schularten findet Distanzunterricht statt.

Der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierten Spielgruppen für Kinder ist grundsätzlich untersagt, lediglich eine Notbetreuung bleibt zulässig. Nähere Informationen für Eltern zur Notbetreuung sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Form eines Kita-Newsletters unter www.stmas.bayern.de zu finden.
Die Regelungen werden im Amtsblatt am 10. April 2021 veröffentlicht.

Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April dürfen nach den Osterferien nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht teilnehmen. Mehr Informationen zu den Testungen an Schulen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat bereits über 106.000 Selbsttestkits an die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten) verteilt. Im Bereich der Kinderbetreuung sind die zur Verfügung gestellten Selbsttests lediglich für Testungen des Personals vorgesehen.

Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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