Inzidenzwert im Landkreis liegt den fünften Tag in Folge unter 35

Weißenburg – In den vergangenen fünf Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten. Daher kann ab Donnerstag, 03.06.2021 die bestehende Kontaktbeschränkung weiter gelockert werden.


Fünf Tage hintereinander lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Robert Koch-Institut unter dem Wert von 35. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht daher die Lockerung der Kontaktbeschränkung vor.

Ab 03.06.2021 ist das Treffen bzw. der Aufenthalt der Angehörigen von drei Hausständen im privaten oder öffentlichen Raum zulässig, solange die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Weiterhin gilt, dass die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren für die Gesamtzahl außer Betracht bleiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Das Landratsamt gibt die Unterschreitung des Wertes 35 bei der 7-Tage-Inzidenz am 02.06.2021 in einem Sonderamtsblatt bekannt.

Eine Übersicht über die derzeit gültigen Corona-Regelungen im Landkreis gibt es auf der Homepage unter www.landkreis-wug.de/regelungen-corona-pandemie/

Hinweis für geimpfte und genesene Personen:

Seit dem 06. Mai 2021 gelten folgende Erleichterungen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen: Die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für diese Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Soweit in § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.

Hierbei ist zu beachten: Als vollständig geimpft gilt eine Person ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Als Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes Personen ausweisen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

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