Jetzt an Fahrtkosten denken

Weißenburg – Schüler, die im vergangenen Schuljahr 2021/2022 ihre Fahrkarten gesammelt haben, sollten jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einzureichen.

Noch bis 31. Oktober 2022 kann die Erstattung der Fahrtkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Fahrtkostenerstattung können alle Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, sowie Schülerinnen und Schpler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht) beantragen.

Erstattet werden die Fahrtkosten allerdings nur, wenn sie über 465 Euro liegen, also die sogenannte Familienbelastungsgrenze überschreiten. Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für Familien, die zu Beginn, beziehungsweise im Laufe des Schuljahres, Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Hartz IV) hatten. In diesen Fällen muss dem Antrag ein entsprechender Nachweis vom Monat August 2021 beigelegt werden. Bei Kindergeldbezug kann dies eine Kopie des Kontoauszuges sein, bei Sozialleistungen eine Kopie des Bescheids.

Der Antrag muss beim Landratsamt Weißenburg – Gunzenhausen grundsätzlich immer mit den entsprechenden Fahrausweisen und einer Schulbestätigung eingereicht werden. Antragsformulare sind im Landratsamt und bei den Schulen erhältlich, können aber auch über die Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/schuelerbefoerderung/ ausgefüllt und heruntergeladen werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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