Kabinett beschließt weitere Lockerungen ab 1. März für Bayern

München – Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zum 1. März folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen:

• Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.

• Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).

• In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.

Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort nur noch Distanzunterricht statt und sind die Kitas geschlossen.

2. Bayern deutschlandweit Spitzenreiter bei Auszahlungen der Corona-Wirtschaftshilfen / Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe erfolgreich angelaufen / Bayerische Corona-Hilfsmaßnahmen werden verlängert und ausgebaut

Bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfen liegt Bayern deutschlandweit mit Abstand vorne. Bisher wurden in keinem anderen Bundesland in so kurzer Zeit so viele Anträge bewilligt und Auszahlungen veranlasst: Fast 85 Prozent der eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe und 60 Prozent der Anträge auf Dezemberhilfe sind bereits final bewilligt. Insgesamt konnten bereits über 1,2 Milliarden Euro ausbezahlt werden. Dies ist nicht zuletzt der tatkräftigen Unterstützung der über 200 staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der hervorragenden Einsatzplanung durch die IHK zu verdanken. Bei der Überbrückungshilfe II wurden bereits fast alle eingegangenen Anträge (94 Prozent) abgearbeitet.

Das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III ist am 10. Februar 2021 erfolgreich gestartet. Seither wurden fast 36 Millionen Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt. Zudem kann seit letzter Woche auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden. Mit einmaligen Betriebskostenpauschalen soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Innerhalb von vier Tagen sind hier bereits Anträge mit einem Volumen von 31 Millionen Euro eingegangen. Vorschusszahlungen in Höhe von 28 Millionen Euro konnten bereits gewährt werden.

Das Corona-Infektionsgeschehen stellt für die bayerische Wirtschaft absehbar über die Jahresmitte hinaus eine enorme Belastung dar. Das Unterstützungsinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern und der Bayernfonds werden von der bayerischen Wirtschaft gut angenommen und auch weiterhin benötigt. Deshalb hat der Ministerrat heute beschlossen, dass die bayerischen Corona-Hilfsmaßnahmen verlängert und ausgebaut werden. Die Instrumente der LfA, die Risikoentlastungen des Freistaats Bayern zu Gunsten der LfA und der Bayernfonds werden bis Ende 2021 zu verlängert. Ein Teil der Unterstützungsmaßnahmen wird zudem durch Anhebung des Höchstbetrags für Kleinbeihilfen von 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro an den Finanzierungsbedarf betroffener Unternehmen und Organisationen angepasst.

3. Staatsregierung verlängert Ersatz von Elternbeiträgen / Wahlfreiheit für Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung im März 2021 / Kommunen beteiligen sich an Kosten

Die Staatsregierung hat heute eine Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kitas und Mittagsbetreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz. Damit echte Wahlfreiheit besteht, werden wie schon im Januar und Februar auch im März 2021 die Elternbeiträge ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge (Krippe 300 Euro, Kindergarten 50 Euro, Hort 100 Euro, Kindertagespflege 200 Euro, Mittagsbetreuung bis ca. 14 Uhr 68 Euro, Mittagsbetreuung bis spät. 16 Uhr 110 Euro). Dieser Beitragsersatz wird zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.

Seit dem 22. Februar 2021 ist der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wieder zulässig, wenn die 7- Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet. Entsprechendes gilt für die Mittagsbetreuung. Für Eltern, die zur Kontaktreduzierung eine Kinderbetreuung noch nicht in Anspruch nehmen, verlängert die Staatsregierung deshalb das Angebot zur pauschalen Übernahme der Elternbeiträge.

4. Bayern führt Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ ein / Modellversuch erfolgreich / Entwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen geht in die Verbändeanhörung

Die Staatsregierung führt nach einem erfolgreichen Modellversuch „Islamischer Unterricht“ als Wahlpflichtfach an den Schulen ein. Zukünftig soll vorwiegend für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens als Alternative zur Religionslehre neben Ethikunterricht künftig auch „Islamischer Unterricht“ wählbar sein. Dieser bietet in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung im Geiste des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Eingesetzt werden staatliche Lehrerinnen und Lehrer, die über die Befähigung zum Lehramt an öffentlichen Schulen oder eine vergleichbare pädagogische Qualifikation verfügen.
Das Kabinett billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der jetzt in die Verbandsanhörung geht. In der Einführungsphase ab dem Schuljahr 2021/2022 werden 350 Standorte ermöglicht. Um die hohe Akzeptanz dieses Wahlpflichtfachs zu bewahren, soll bei der Ausgestaltung und Entwicklung des Lehrplans mit seinen islamkundlichen Inhalten auf die Kompetenz des Wissenschaftlichen Beirats des Departments Islamisch-Religiöse Studien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (DIRS) zurückgegriffen werden.

Quelle: Bayerische Staatsregierung – Pressestelle

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