Katterbach – Landratsamt Ansbach veranlasst Beprobungen auf PFC auf Gebiet des Landkreises Ansbach

Ansbach – Um Aufschluss darüber zu bekommen inwiefern bzw. wie stark sich die Verunreinigung mit per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) auf dem Gelände der US-Kaserne Katterbach auch über die Luft oder den Milmersbach über die Kasernen-Grenzen hinaus auch auf das Gebiet des Landkreises Ansbach verbreitet haben, werden in Kürze auf Veranlassung des Landratsamtes zwei sogenannte Orientierende Untersuchungen im Umfeld der Kaserne durchgeführt.

Hierbei werden zum einen im Umgriff der Kaserne Oberbodenuntersuchungen durchgeführt, um zu bestimmen, ob PFC in nennenswerter Menge durch Winderosion verfrachtet wurden. Zum anderen soll auch der Milmersbach noch näher betrachtet werden. In diesem sind Proben des Gewässersediments vorgesehen, welche anschließend wie die Oberbodenproben analytisch auf PFC untersucht werden.

Für Belastungen außerhalb des Kasernengeländes, die durch die US-Streitkräfte verursacht wurden, wäre im Rahmen des NATO-Truppenstatutes grundsätzlich die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Da sich der Bund (durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) wegen der seiner Ansicht nach nicht ausreichend nachgewiesenen Kausalität nicht zur Übernahme der Kosten für die nun geplanten Untersuchungen bereiterklärt hatte, ist das Landratsamt nun auf Kosten des Freistaats Bayern selbst tätig geworden.

Nachdem der Freistaat entsprechende Mittel bereitgestellt hat, werden die Untersuchungen derzeit durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach beauftragt, sodass die Proben voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni 2021 genommen werden können. Mit den Ergebnissen der Laboruntersuchungen wird vermutlich im (Spät-)Sommer 2021 zu rechnen sein. Das Landratsamt Ansbach wird über die Ergebnisse informieren, sobald sie vorliegen.

Sollte eine nachgewiesene Verunreinigung des Bodens oder Sediments in einem kausalen Zusammenhang mit den Bodenkontaminationen im Bereich der US-Kaserne Katterbach stehen, wäre die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des NATO-Truppenstatutes aus bodenschutzrechtlicher Sicht für die Veranlassung weiterer Maßnahmen heranzuziehen.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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