Kinderfreizeitbonus für Wohngeldempfänger wird auf Antrag gewährt

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass der Bundestag am 11.06.2021 mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen hat. So gibt es eine Einmalzahlung (Kinderfreizeitbonus) in Höhe von 100 Euro für jedes Kind, das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist und für das im August 2021 Kindergeld und Wohngeld gewährt werden. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Der Kinderfreizeitbonus, der beim Bezug verschiedener Sozialleistungen automatisch gezahlt wird, kann dagegen beim ausschließlichen Bezug von Wohngeld nur auf Antrag gewährt werden.

Damit die Familienkasse den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus dort mit einem kurzen Antragsformular beantragt werden. Dieses Formular finden Sie unter www.familienkasse.de oder auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/kinderfreizeitbonus-fuer-wohngeldempfaenger/. Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.

Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung. Der im Internet bereitgestellte Antragsvordruck kann zusammen mit dem Nachweis zur Wohngeldbewilligung für August 2021 (z.B. Bewilligungsbescheid) ab Juli an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de oder per Post an die zuständige Familienkasse gesendet werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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