Kinderkrankengeld während Corona stark nachgefragt

Schwabach – Die Zahl der Kinderkrankengeld-Anträge hat sich im Pandemiejahr 2021 fast verdoppelt. So registrierte die AOK Bayern im vergangenen Jahr insgesamt fast 169.000 Fälle. Zum Vergleich: 2020 waren es lediglich knapp 86.000. Der deutliche Anstieg geht auch auf den erheblich erweiterten Anspruch im Rahmen der Corona-Pandemie zurück. „Es ist erfreulich, dass die AOK mit dem Kinderkrankengeld Eltern und Alleinerziehende, die sich in der Corona-Krise um ihr Kind zuhause kümmern, entlasten kann“, sagt Peter Oberst, Beiratsvorsitzender bei der AOK in Mittelfranken.

Peter Oberst, ehrenamtlicher Vertreter der Arbeitgeber und Vorsitzender im Beirat der AOK-Direktion Mittelfranken. (Foto AOK)

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde während der Corona-Pandemie deutlich erweitert. Danach konnten Eltern für die Betreuung ihrer Kinder auch zuhause bleiben, wenn Schulen oder Kitas pandemiebedingt geschlossen waren oder das Kind in Quarantäne musste. Knapp 70.000 Anträge auf das sogenannte Corona-Kinderkrankengeld sind 2021 bei der AOK Bayern eingegangen. Das entspricht gut 40 Prozent aller Anträge. Die meisten Anträge auf Kinderkrankengeld verzeichnete Bayerns größte Krankenkasse im vergangenen Jahr in den Monaten Februar und März (25.106 bzw. 22.035 Fälle) sowie Oktober (20.340).

Sonderregelungen gelten teilweise weiter

Das coronabedingte Kinderkrankengeld etwa bei Schulschließung oder Quarantäne endet zwar zum 19. März, der zeitlich erweiterte Anspruch bei Erkrankung des Kindes bleibt allerdings bis Ende 2022 bestehen. Danach kann jeder Elternteil für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zum 12. Geburtstag bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen. Bei Alleinerziehenden sind es insgesamt 60 Arbeitstage. Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 65 Tage pro Elternteil oder 130 Tage für Alleinerziehende. Die AOK übernimmt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitslohns. Um Kinderkrankengeld zu erhalten, ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, dass das Kind Betreuung braucht.

Quelle: AOK Mittelfranken – Martin Kamm

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert