Kinderschutz in Corona-Zeiten: „Im Zweifel das Jugendamt einschalten“

Weißenburg – Das Jugendamt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen ist auch in Zeiten von Corona Ansprechpartner und erreichbar.

Geschlossene Schulen und Kitas, Kontaktverbote, gestresste Familien: Von den drastischen Einschränkungen im Zuge der Coronavirus-Pandemie sind viele Kinder und Jugendliche auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen besonders betroffen. Darauf weist das Jugendamt hin – und appelliert an Eltern, Angehörige und Nachbarn, beim Thema Kindeswohl genau hinzuschauen. „Zwar schweißt die Corona-Lage viele Familien zusammen. Eltern und Kinder verbringen mehr Zeit miteinander. Aber es kann auch passieren, dass Konflikte jetzt schneller eskalieren und Kinder Gewalt oder Verwahrlosung erleben“, sagt Britta Liegel, Fachdienstleitung vom Jugendamt Weißenburg-Gunzenhausen. Ein besonderes Risiko gebe es in Familien, in denen psychische Erkrankungen, Suchtprobleme oder häusliche Gewalt eine Rolle spielten.

„Klar ist: Das Jugendamt ist auch weiterhin erreichbar. Wir gehen jedem Hinweis nach“, betont Liegel. Zu den gewohnten Bürozeiten können sich Eltern oder Angehörige die von der aktuellen Situation überfordert sind und Hilfe brauchen, bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern melden. Auch wer den Verdacht hat, dass Kinder leiden oder Angst vor ihren Eltern haben, kann dort anrufen. Es sei jedoch unbedingt zum „Double-Check“ zu raten: Kreischende Geschwister, Getrampel auf dem Boden oder laute Musik in der Nachbarswohnung seien noch lange kein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung. Aber wenn die Kinder selbst um Hilfe rufen oder die Eltern etwa sagen: „Ich packs nicht mehr“, dann sollte man das Jugendamt einschalten. Außerhalb der Bürozeiten ist bei Kinderschutzfällen auch die Hotline 0911/ 2313333 oder im äußersten Notfall die Polizei zu erreichen, macht Liegel deutlich.

Die Corona-Pandemie stellt dabei auch das Jugendamt selbst vor neue Herausforderungen. Die gewohnten Hausbesuche und regelmäßigen Gesprächstermine können derzeit nur eingeschränkt stattfinden. „Entscheidend ist, dass der Kontakt zu Familien, die bereits vom Jugendamt betreut werden, nicht abreißt. Wo das Kindeswohl einmal in Gefahr war, halten wir auch jetzt Kontakt zu den Familien, um sicherzustellen, dass es den Kindern gut geht“, so Stefan Lahner, Leiter des Jugendamtes.

Kooperationspartner, die durch Sozialpädagogische Familienhilfen oder Erziehungsbeistandschaften in den Familien tätig sind, versuchen ergänzend zu den persönlichen Kontakten durch Video-Chats und ähnliches den Kontakt zu den Familien sicherzustellen und als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen.

Bislang ist allerdings noch unklar, ob die Corona-Krise zu deutlich mehr Notrufen beim Jugendamt führt. „Es sind oft die Pädagoginnen und Pädagogen in Schulen und Kitas, die sich mit Verdachtsfällen bei uns melden. Aber die sehen die Kinder und Jugendlichen aktuell ja nicht. Stattdessen könnte es aber zu mehr Meldungen von Nachbarn, Verwandten oder Bekannten kommen“, so Lahner. In der vergangenen Woche mussten die Mitarbeiter des Jugendsamts vier Kinder aus einer Gefährdungssituation in Obhut nehmen.

Im vergangenen Jahr bekam das Jugendamt Weißenburg-Gunzenhausen 138 Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kümmert sich dabei um jeden einzelnen Fall und geht davon aus, dass nach Beendigung bzw. Lockerung der Ausgangsbeschränkung viel Handlungsbedarf bestehen wird und eine große Anzahl von Meldungen eingehen wird.

Was gilt für geschiedene Eltern?

Aber nicht nur in den Krisenfällen ist das Jugendamt derzeit vermehrt gefragt. Viele verunsicherte geschiedene oder getrenntlebende Eltern haben Fragen zu der Ausübung des Umgangsrechts. Hierzu stellt die Jugendamtsleitung klar, dass die Allgemeinverfügung über die Ausgangsbeschränkungen für sich allein keinen Grund darstellt, Elternteilen die Wahrnehmung ihres Rechts auf Umgang mit ihren Kindern zu verweigern. Angesichts der Bedeutung von Umgangskontakten für die Eltern-Kind-Beziehung sind diese zum „absolut nötigen Kontaktminimum“ zu zählen. Anders verhält es sich natürlich, wenn zum Beispiel eine Quarantäne eines Elternteils oder des Kindes angeordnet ist.

Jugendamtsleiter Stefan Lahner betont, dass selbstverständlich die Mitarbeiter des Jugendamtes für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis auch weiterhin telefonisch unter der Nummer 09141 902-440, per E-Mail an jugendamt.lra@landkreis-wug.de und postalisch erreichbar sind. Auch die Sachbearbeitung der Anliegen findet uneingeschränkt statt. So werden beispielsweise Anträge auf Unterhaltsvorschuss und Übernahme von KiTa-Beiträgen weiterhin bearbeitet, Unterhaltsfragen beantwortet und Zahlungen abgewickelt. Lediglich der persönliche Kontakt ist eingeschränkt, er darf zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter nur bei dringendem unaufschiebbaren Bedarf und nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Lena Kagerer

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