Klinikum Altmühlfranken macht den nächsten Schritt hin zur Normalität

Gunzenhausen – Ab 1. Juli gilt eine weniger strenge Besuchsregelung am Klinikum Altmühlfranken.
In den vergangenen Wochen ist es in Bayern gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen, so sind ab dem 1. Juli am Klinikum Altmühlfranken wieder mehr Besuche möglich. Weiterhin gelten die Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.


Patientenbesuche sind nur während der Rahmenbesuchszeit möglich. Diese ist aktuell täglich von 14 bis 19 Uhr. Die Besuchszeit beträgt maximal 1 Stunde pro Besucher. Eine Patientin bzw. ein Patient darf zur selben Zeit immer nur von 1 Person besucht werden.

Besuche sind nicht möglich, wenn die Besucherin bzw. der Besucher in den letzten 14 Tagen unter unspezifischen Allgemeinsymptomen und Atemwegssymptomen jeder Schwere gelitten hat. Ebenfalls dann nicht, wenn sie oder er in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten und/oder an COVID-19 erkrankten Person gehabt hat.

Beim Betreten des Klinikums dokumentiert der Besucher den Namen und Vornamen des besuchten Patienten, seinen eigenen Namen und Vornamen, seine Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit. Zur Vorbereitung des Besuchs kann das Formular zur Dokumentation schon im Vorfeld auf der Internetseite des Klinikums Altmühlfranken www.klinikum-altmuehlfranken.de heruntergeladen werden.

Patientinnen und Patienten sowie die Besucher tragen während der Besuche einen Mund-Nasen-Schutz, soweit es der Gesundheitszustand zulässt.

Geburtshilfe und Intensivstation

Abweichende Regelungen gelten für die Intensivstationen an beiden Standorten. Hier sind Besuche weiterhin nur durch eine Person pro Tag möglich.

In der Geburtshilfe ist die Anwesenheit von Vätern im Kreißsaal und nach der Entbindung auf der Station 23 im Patientenzimmer weiterhin zeitlich unbegrenzt möglich. Bei einem Kaiserschnitt ist die Anwesenheit von Vätern im OP auf Wunsch dann möglich, wenn zumindest für die Mutter ein aktueller negativer Covid-19-Abstrich vorliegt.

Bei Patienten, bei denen das Ergebnis des sog. Aufnahmescreenings auf Covid-19 noch nicht vorliegt oder die positiv auf COVID-19 getestet worden sind, sind Besuche nicht möglich.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind auf ärztliche Anordnung im begründeten Einzelfall machbar. Insbesondere die Begleitung Sterbender ist jederzeit möglich.

Andrea Kramp, Kaufmännische Direktorin des Klinikums Altmühlfranken freut sich: „Wir sind erleichtert. Es ist ein Schritt hin zur Normalität, dass es für unsere Patientinnen und Patienten nun wieder möglich ist, mehr Besuch zu erhalten.“

Quelle: Klinikum Altmühlfranken – Julia Kamann

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