Krankenhilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Weißenburg – Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, haben in Deutschland ein Recht auf medizinische Versorgung. Leistungsberechtigten Personen, zu denen die geflüchteten aus der Ukraine zählen, wird durch die Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen ein Krankenbehandlungsschein oder Zahnbehandlungsschein ausgestellt.

Die Leistungen umfassen die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung, einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten können Schutzimpfungen und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht werden. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

Der Krankenbehandlungsschein oder Zahnbehandlungsschein muss durch den Geflüchteten bei der Sozialhilfeverwaltung unter 09141 902-364 oder per Mail an asyl.leist@landkreis-wug.de beantragt werden. Bitte geben Sie dabei auch den Namen der zu behandelnden Person sowie den angestrebten Arzt bzw. Zahnarzt im Landkreis an.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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