Krebsregistergesetz ist Quantensprung für Krebspatienten in Bayern

München – Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat heute mit der Mehrheit der CSU-Fraktion für das Bayerische Krebsregistergesetz gestimmt.

Bernhard Seidenath, stellvertretender Ausschussvorsitzender, lobt den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der die Versorgung der Krebspatientinnen und -patienten in Bayern weiter verbessern wird.

„Die bisherigen sechs Tumorregister bleiben erhalten. Unter der Führung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden sie nun zu einem einheitlichen bayerischen Krebsregister zusammengefasst – mit gleichen Qualitätsstandards und einer Vergleichbarkeit der Daten, die vor allem Patienten mit seltenen Krebserkrankungen zu Gute kommen wird“, so Seidenath

„Bislang wurden in Bayern von sechs einzelnen, regionalen Krebsregistern Daten zu Wohnort und Krebsart erhoben. Es ist ein Riesenfortschritt, wenn jetzt mit einheitlichen Qualitätsstandards zusätzlich auch klinische Daten, also unter anderem Daten zu Therapie und verabreichten Arzneimitteln gesammelt und zur Versorgungsforschung ausgewertet werden können. Davon profitieren Krebspatienten in Bayern direkt“, erklärt der CSU-Gesundheitsexperte.

Natürlich bleibt der Datenschutz auf dem höchsten Niveau. Die CSU-Fraktion hat über einen Änderungsantrag die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes gesetzlich verankert. „Zudem hat jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, der Datenerhebung zu widersprechen“, ergänzt Seidenath.

Finanziert wird das Bayerische Krebsregister durch die Krankenkassen, den Freistaat Bayern und die Deutsche Krebshilfe – so sieht es das Krebsregistergesetzes des Bundes vor. Hierfür ist eine Meldequote von mindestens 90 Prozent der Krebsfälle in Bayern erforderlich. Um dies sicherzustellen, wurde eine Meldepflicht für die behandelnden Ärzte eingeführt. „Ich bin mir sicher, dass die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser schnell die Vorteile und die großen Chancen für die Krebsbehandlung erkennen, die sich durch das Krebsregister ergeben. Das Meldeverfahren wird auf Antrag der CSU-Fraktion bis zum Ende des Jahres 2018 evaluiert“, schließt Seidenath.

Quelle: CSU-Landtagsfraktion

 

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