Kreisjugendring stellt ein Gesundheitsschutzkonzept zur Jugendarbeit zur Verfügung

Weißenburg – Seit Inkrafttreten der Fünften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) können unter bestimmten Voraussetzungen in Bayern endlich auch wieder Angebote der Jugendarbeit stattfinden. Der Bayrische Jugendring hat hierzu eine Empfehlung zur Erstellung eines Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts in der Jugendarbeit veröffentlicht.

Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen wird es so wieder möglich jungen Menschen geschützte Räume anzubieten in denen sie sich auch in Pandemiezeiten entfalten können. Dazu bedarf unter anderem auch eines auf die jeweilige Situation angepassten Hygiene- und Gesundheitsschutzkonzepts, um die mit persönlichen Kontakten verbundenen Aktivitäten der Jugendarbeit sicher zu gestalten.

Als Hilfestellung für Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendarbeitsräume wurde nun vom Kreisjugendring eine Mustervorlage für ein solches Konzept erstellt.

Gemäß § 16/2 der Infektionsschutzverordnung sind Betreiber von Jugendarbeit verpflichtet „ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten um es auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen“.

Nach Zustimmung durch die KJR-Vorstandschaft am 3.6.2020 steht diese Mustervorlage nun zur Verwendung bzw. zum Download auf der KJR-Homepage bereit. Dem Kreisjugendring ist es wichtig, dass jeder Träger von Jugendarbeit für sich abwägt ab wann er es für sinnvoll hält mit seinen Angeboten wieder verantwortungsvoll zu starten. Dabei ist anzunehmen, dass größere Jugendverbände bzw. Verbände mit Erwachsenenorganisationen im Hintergrund ihre Entscheidungen bezüglich einem Hochfahren der Jugendarbeit in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Dach- bzw. Landesverband wahrnehmen werden.

Bei Fragen und Unklarheiten bietet die Kreisjugendringgeschäftsstelle ihre Hilfe an.

Kontaktaufnahme am besten per mail info@kjrwug.de oder Telefon 09141 902 250.

Quelle KJR Weißenburg-Gunzenhausen – Karlheinz Mößner

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