Landkreis erhält eine halbe Million Bedarfszuweisungen vom Freistaat

Nürnberg – Am Montag, den 28. November 2016, hat der bayerische Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder an Landrat Gerhard Wägemann

Bayerischer Finanzminister Dr. Markus Söder und Landrat Gerhard Wägemann
Bayerischer Finanzminister Dr. Markus Söder und Landrat Gerhard Wägemann

im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, am Dienstsitz in Nürnberg, den Bescheid über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen übergeben. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhält vom Freistaat Bayern insgesamt 500.000 Euro.

„Wir sind sehr froh und dankbar über diese finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern und geben diese unter anderem an die Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiter, indem wir die Kreisumlage im Jahr 2017 günstiger gestalten.“, so Landrat Gerhard Wägemann.

Mit den Bedarfszuweisungen können außergewöhnliche Belastungen von Gemeinden und Landkreisen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Finanzausgleichs nicht erfasst sind. Regionen mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung oder Strukturschwierigkeiten profitieren insbesondere von diesen Mitteln.

Maßgebende Kriterien für die Vergabe sind unter anderem die Umlagekraft, eine niedrige freie Finanzspanne sowie ein deutlich überproportionaler Einwohnerrückgang, die Entwicklung des Kreisumlagesatzes und besondere Entwicklungen, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken.

Ingesamt erhalten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 175 strukturschwache Kommunen im ländlichen Raum 145 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, davon gehen 8 Millionen Euro nach Mittelfranken.

Quelle und Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Pressestelle

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