Landkreis wird vorsorglich zum Sperrgebiet der Blauzungenkrankheit erklärt

Weißenburg – Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg Sperrgebiet. Von dieser für den Menschen ungefährlichen Krankheit sind insbesondere Tierhaltungen mit Rindern, Schafen und Ziegen betroffen. Die Übertragung der Krankheit zwischen den Tieren erfolgt in der Regel über Stechinsekten.

In einem Betrieb in Berglen, Landkreis Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt. Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurde um den betroffenen Betrieb eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern festgesetzt. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fällt in diesen Radius.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen und den Landkreis zum Sperrgebiet erklärt. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, 23. Februar in den beiden Tageszeitungen Weißenburger Tagblatt und Altmühl-Bote amtlich bekanntgegeben. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der amtlichen Bekanntmachung. Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de/blauzungenkrankheit zu finden.

Mit Einrichtung des Sperrgebietes gelten für Tierhalter tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Damit soll die Tierseuche eingedämmt werden. Zum Beispiel dürfen Wiederkäuer sowie deren Samen, Eizellen und Embryonen nur unter bestimmten Voraussetzungen in freie Gebiete verbracht werden. Wer im Sperrgebiet Rinder, Schafe, Ziegen oder Rehe und Hirsche hält, hat dies, sofern die Tiere dort noch nicht registriert sind, unter Angabe des Standorts der Tiere unverzüglich dem Veterinäramt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen zu melden.

Den Tierhaltern wird empfohlen, eine Schutzimpfung empfänglicher Tiere durchzuführen. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte der betroffenen Tiere können bedenkenlos verzehrt werden.

Die Sperrmaßnahme im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen betreffen rund 800 Betriebe mit etwa 44.600 Rindern sowie 15.240 Schafen und Ziegen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit veröffentlicht auf seiner Internetseite neben den Informationen zur Blauzungenkrankheit (u.a. FAQ, aktuelle Verbringungsregelungen, Download Tierhaltererklärungen) auch die in Bayern festgelegten Restriktionszonen, die in Kürze aktualisiert werden. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit für Tierhalter sind insbesondere auf den Internetseiten

zu finden.

Zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease – BT) ist eine virusbedingte Krankheit der Schafe und Rinder, die anzeigepflichtig ist. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer (z. B. Rehe und Hirsche) sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich.

Im August 2006 wurde das Blauzungen-Virus-Serotyp 8 (BTV-8) erstmals in Deutschland festgestellt. Es breitete sich in den Jahren 2007 bis 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktionszone ausgewiesen. Von 2012 bis Dezember 2018 war Deutschland offiziell frei von dieser Tierseuche.

Im Dezember 2018 jedoch wurden erste Fälle von BTV-8 Infektionen in Baden Württemberg bestätigt. Westliche Teile des Landkreises Ansbach fallen bereits seit 2. Februar 2019 in die Restriktionszone, da in einem Betrieb in Bad Herrenalb, Landkreis Calw in Baden-Württemberg, der Ausbruch des Virus festgestellt wurde.

Der Erreger kommt weltweit in tropischen und subtropischen Regionen vor. Die Übertragung erfolgt über blutsaugende Insekten, sogenannte Gnitzen. In diesen kann sich das Virus produktiv vermehren und längere Zeit verweilen.

Vor allem bei Schafen entwickeln sich schwere klinische Symptome Bei erkrankten Schafen sieht man häufig Entzündungen der Kopfschleimhäute. Infizierte Rinder zeigen in der Regel weniger ausgeprägte Symptome, Aborte sind häufig die einzigen Anzeichen der Blauzungeninfektion beim Rind.

Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

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