Landrat Manuel Westphal zum Bürgerentscheid der Gemeinde Pfofeld hinsichtlich des Ansiedlungs-vorhabens von Center Parcs

Pfofeld – Es ist entschieden: Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Pfofeld haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ansiedlung eines Center Parcs auf dem Gelände der Muna Langlau mehrheitlich abgelehnt. Landrat Manuel Westphal, zugleich auch Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Brombachsee sowie Vorsitzender des Tourismusverbandes Fränkisches Seenland, äußerst sich zu dieser demokratisch getroffenen Entscheidung.


Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Pfofeld, die am unmittelbarsten von der Center Parc-Ansiedlung betroffen gewesen wären, haben sich im Wege eines Bürgerentscheids als basisdemokratische Entscheidung mehrheitlich gegen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ausgesprochen. Center Parcs wird sich vom Erwerb des Muna-Geländes nun zurückziehen und das Ansiedlungsvorhaben beenden.

Natürlich wäre es eine große Chance für eine positive Weiterentwicklung unserer Region und für das gesamte Fränkische Seenland gewesen, wenn Center Parcs dieses Planungskonzept in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern und den Bürgerinnen und Bürgern des Fränkischen Seenlandes hätte weiterentwickeln können, mit dem Ziel, den Ferienpark unter Wahrung der Raumverträglichkeit, der Naturschutz- und Umweltbelange sowie unter Berücksichtigung der regionalen Interessen letztendlich zu realisieren. Dass dieser ergebnisoffene Planungsprozess jetzt nicht erfolgen wird, ist aus meiner persönlichen Sicht in meinen Funktionen als Landrat, als Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Brombachsee sowie als Vorsitzender des Tourismusverbandes Fränkisches Seenland sehr bedauerlich. Doch ist die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Pfofeld so nun zu akzeptieren. Abschließend möchte ich mich bei Center Parcs für die gezeigte große Kooperationsbereitschaft, gemeinsam mit der Region das Projekt zu entwickeln, bedanken.

Die weitere Nutzung des ehemaligen Muna-Geländes, das sich unverändert im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befindet, bleibt jetzt der Entscheidung der BImA vorbehalten.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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