Landratsamt genehmigt Probebohrungen und Pumpversuche

Treuchtlingen – Das wasserrechtliche Verfahren am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zur Errichtung von zwei Versuchsbohrungen der Firma Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH ist abgeschlossen. Die Genehmigung für die Niederbringung von zwei Bohrungen und deren Ausbau zu Grundwassermessstellen in Treuchtlingen konnte nach Prüfung durch das zuständige Sachgebiet erteilt werden. Mit gleichem Bescheid wurden die Genehmigungen für die Durchführung von Pumpversuchen aus den errichteten Grundwassermessstellen erteilt. Die Arbeiten müssen bis Januar 2023 begonnen werden.

Die erlaubten Gewässerbenutzungen dienen der Erkundung der Ergiebigkeit und der Qualität des Grundwassers im Eisensandstein für eine potentielle Nutzung für die Mineralwasserproduktion. Bei erfolgreicher Erkundung durch die Versuchsbohrungen ist die Errichtung von Förderbrunnen vorgesehen, die in einem gesonderten Genehmigungsverfahren beurteilt werden.

Grundlage für die erteilten Genehmigungen sind das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach sowie die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde, des Gesundheitsamtes, des Bergamtes Nordbayerns, des Landesamtes für Umwelt Bayern und des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.

Der Bescheid beinhaltet verschiedene Inhalts- und Nebenbestimmungen für die Durchführung der Bohrungen und der Pumpversuche. So ist zum Beispiel die Durchführung durch einen Fachbetrieb mit entsprechendem Zertifikat erforderlich und es wurden Ausbaugrenzen festgesetzt.

Weiterhin sind im gesamten Zeitraum der geplanten Maßnahmen zur Beweissicherung die Wasserstände der Brunnen Viersteinbrunnen (ZV Wettelsheimer Gruppe), Brunnen Schambach (Stadtwerke Treuchtlingen) sowie der Flachbrunnen FB 3 und FB 4 (Fa. Altmühltaler) kontinuierlich aufzuzeichnen. Ebenfalls sind für diesen Zeitraum auch die Wasserstände der amtlichen Grundwassermessstelle westlich von Dietfurt einzuholen. Die genannten aufgezeichneten Wasserstände sind in Hinblick auf Reaktionen der Bohr- und Pumpmaßnahmen auszuwerten. Des Weiteren ist die Quellschüttung der Walkquelle (ZV Wettelsheimer Gruppe) über die bestehende Messeinrichtung zu messen und ebenfalls im Hinblick auf Reaktionen auf die Bohr- und Pumpmaßnahmen auszuwerten.

Aus Sicht der Naturschutzbehörde hat die Bohrung in den gehölzfreien Bereichen stattzufinden.

Nach Durchführung der Maßnahmen sind die entsprechenden Dokumentationen und Ergebnisse der Pumpversuche an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach und das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu übermitteln.

Das Landratsamt informiert auf der Homepage unter www.landkreis-wug.de/informationen-wasserrechtsverfahren/ über den Stand des Verfahrens beziehungsweise nach Abschluss der Probebohrungen über die Ergebnisse.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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