Lehrbeauftragte dürfen nicht länger die Tagelöhner der Hochschulen sein

München – Die SPD-Landtagsfraktion fordert in einem Antrag, dass die Mittel für die Entlohnung der Lehrbeauftragten an bayerischen Hochschulen um 5 Millionen Euro angehoben werden und sie damit in einem ersten Schritt bessere Arbeitsbedingungen erhalten.

Helga Schmitt-Bussinger SPD (MdL)

Helga Schmitt-Bussinger, Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag, hofft, dass dieser Antrag in den Haushaltsverhandlungen eine Mehrheit bekommt und hatte in dieser Sache ein Fachgespräch mit drei Lehrbeauftragten: Marlene Mild, Andrea Fleissner und Hayo Keckeis; alle drei Lehrbeauftragte für Gesang an der FAU.

„Die Lehrbeauftragten werden an der Hochschule wie Tagelöhner behandelt. Sie haben keine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung, sie bekommen kein Geld im Krankheitsfall, sie haben keinen Kündigungsschutz, sie haben keinen Mutterschutz, sie haben keine Unfallversicherung, sie haben keine Planungssicherheit über ihr Lehrdeputat. Ihre Lehraufträge können jederzeit widerrufen oder ohne Angabe von Grün-den im nächsten Semester nicht mehr erteilt werden. Familien- und Zukunftsplanung ist unmöglich.“, zählt Schmitt-Bussinger im Anschluss an das Gespräch mit Lehrbeauftragten der Musikpädagogik der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) auf. Ausgangspunkt für das Treffen in Nürnberg war eine Demonstration im letzten Herbst in München aufgrund dieser die SPD-Fraktion schon seit Längerem in Kontakt mit Vertretern der Lehrbeauftragten steht.

Die nur für ihre Lehrstunden vergüteten Lehrbeauftragten waren ursprünglich zur „Ergänzung des Lehrangebotes“, wie im Bayerischen Hochschulpersonalgesetz (BayHschPG) festgelegt, vorgesehen und sollten externe Expertise an die Hochschulen bringen, während sie hauptberuflich einer anderen Tätigkeit nachgehen. „Heute hat sich unsere Rolle verändert, denn tatsächlich tragen wir, insbesondere in der Musikpädagogik an Universitäten, sowie an Musik- und Kunsthochschulen, aktuell wesentlich zum Lehrangebot an den bayerischen Hochschulen bei und üben den Lehrauftrag häufig zur Existenzsicherung aus“, so Hayo Keckeis.

„Die hochqualifizierten Lehrenden brauchen endlich nicht nur eine bessere gesicherte Vergütung, es müssen in Zukunft auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, die die bisherigen prekären Beschäftigungen ablösen“, fordert Marlene Mild.

„Selbstverständlich ist für die SPD auch, dass Lehrbeauftragte endlich Mitspracherechte an ihren Hoch-schulen bekommen“, so Schmitt-Bussinger. Denn Lehrbeauftragte leisten in der Lehre zwar die gleiche Arbeit wie fest angestellte Lehrende und tragen die gleiche Verantwortung für die Studierenden, haben aber nur einen Bruchteil des Einkommens ihrer fest angestellten Kolleginnen und Kollegen. Bezahlt werden nur die Stunden, die tatsächlich unterrichtet werden. Keine Bezahlung gibt es für die Vor- und Nachbereitung oder für Prüfungen, auch im Krankheitsfall gehen die Lehrbeauftragten leer aus.

Andrea Fleissner: „An den Hochschulen wird auf Kosten der Lehrbeauftragten seit Jahren Personal eingespart. Das muss aufhören.“ Mit den gestiegenen Studierendenzahlen an den bayerischen Hochschulen wuchs der Bedarf an wissenschaftlichem Personal. Ausgeglichen wurde der Mangel an den Hochschulen zu einem beträchtlichen Teil mit Lehrbeauftragten, deren Zahl allein in Bayern in den letzten 15 Jahren von 6.811 auf 12.401 angestiegen ist.

Schmitt-Bussinger: „Die Forderung der Mittelanhebung im Nachtragshaushalt ist ein erster wichtiger Schritt, um die ärgsten Härten zu mildern. Nächstes Etappenziel wird sein, dass auch die Arbeit von Vorbereitungs- und Prüfungszeiten entlohnt wird. Dies wird derzeit geprüft und wir werden im Frühjahr darüber im Landtag verhandeln. Wir müssen die wirtschaftliche Ressourcenausnutzung auf Kosten langjähriger Lehrbeauftragter beenden und die daraus resultierende Altersarmut durch einen Sozialfond, wie beim Bayerischen Rundfunk bereits erfolgreich etabliert, abwenden. Ziel muss es schließlich sein, für die Arbeit der Lehrbeauftragten ordentliche, sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen zu schaffen.“

Quelle und Bild: SPD-Landtagsfraktion – Helga Schmitt-Bussinger

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