Leistungen nach dem BAföG oder AFBG frühzeitig beantragen

Weißenburg – Die bisherigen Erfahrungen des Amtes für Ausbildungsförderung am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen haben gezeigt, dass für das kommende Schuljahr durch die meisten Schüler und Auszubildenden eine Antragstellung für eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erst wieder im September nach den Ferien zum Schuljahresbeginn erfolgt.

Durch die Antragsflut zu dieser Jahreszeit kommt es immer wieder zu langen Bearbeitungszeiten. Das Amt für Ausbildungsförderung rät daher Anträge für eine Förderung nach dem BAföG oder AFBG frühzeitig, d.h. zwei oder drei Monate vor Schuljahresbeginn, einzureichen.

Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es unter www.landkreis-wug.de/bafoeg.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-gunzenhausen – Sabrina Huf

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