Lockerung des Besuchsverbots am Klinikum Altmühlfranken

Gunzenhausen – Ab Samstag, den 9. Mai 2020, ist es wieder möglich, dass Patientinnen und Patienten während Ihres Aufenthaltes am Klinikum Altmühlfranken besucht werden. Erlaubt ist ein einstündiger Besuch durch eine von der Patientin bzw. dem Patienten festgelegten Bezugsperson. Der Name der ausgewählten Person wird im EDV-System mit den Patientendaten hinterlegt und kann für die Dauer des Klinikaufenthaltes nicht gewechselt werden.


Entsprechend den Anordnungen der Behörden und zum Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden am Klinikum sind Besuche am Klinikum Altmühlfranken innerhalb eines streng vorgegebenen Rahmens wieder möglich.

Erlaubt sind Besuche im Zeitraum von 14 bis 18 Uhr. Vor dem Besuch ist die Anmeldung und Ausweisung am Empfang des Klinikums Altmühlfranken notwendig. Dort werden die hinterlegten Daten abgeglichen und die Uhrzeit registriert. Der Besuch darf nur im Patientenzimmer stattfinden, Aufenthaltsbereiche auf den Stationen dürfen nicht genutzt werden und es ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Auch sind Besucher verpflichtet, während des gesamten Aufenthaltes am Klinikum Altmühlfranken einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, welchen sie selbst mitbringen. Nach dem Besuch ist die Abmeldung am Empfang erforderlich, der die Uhrzeit erfasst.

Werden die Besuchsregelungen nicht eingehalten, kann der Besucher des Hauses verwiesen werden, weitere Besuche werden untersagt. „Trotz der strengen Auflagen sind wir sehr erleichtert, dass unsere Patientinnen und Patienten endlich wieder Besuch von ihren Liebsten erhalten können.“ freut sich Klinikvorstand Christoph Schneidewin.

Quelle: Klinikum Altmühlfranken – Julia Kamann

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert