Gunzenhausen – Aufgrund der jüngsten Änderung der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung besteht nun auch auf Märkten Maskenpflicht. Dies gilt sowohl für das Standpersonal sowie für Kunden und deren Begleitpersonen im gesamten Marktbereich. Auch Besucher die nur zwischen den Marktständen durchlaufen müssen die Masken tragen.
Die Neuregelung betrifft den Donnerstags-Wochenmarkt sowie den alle zwei Wochen samstags stattfindenden Bauernmarkt.
Endlich ? wurde Zeit .?
Gerade für die Personen, die zwischen den wartenden Kunden durchlaufen.