Treuchtlingen – In drei Fällen wurden ausländische Fahrzeughalter beanstandet, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland wohnen und arbeiten, ihre Fahrzeuge aber immer noch in ihren Heimatländern zugelassen hatten.
Gegen die zwei Männer und eine Frau wurden Ermittlungsverfahren nach der Abgabenordnung – Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet und der Vorgang an das Hauptzollamt abgegeben.
Quelle: PI Treuchtlingen