Mit dem Fahrrad Fußgänger touchiert

Gunzenhausen – Am Mittwoch, gegen 15.30 Uhr, befuhr ein 73-Jähriger mit seinem Pedelec verbotswidrig den Gehweg der Bahnhofstraße.

Dort touchierte er einen 29-jährigen Fußgänger, welcher hierbei leicht verletzt wurde. Gegen den Pedelec-Fahrer musste ein Strafverfahren wegen „Fahrlässiger Körperverletzung“ eingeleitet werden.

Hinweis der Polizeiinspektion Gunzenhausen: Das Befahren von Gehwegen mit Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern ist nicht gestattet und wird gem. dem Bußgeldkatalog mit 15,– Euro geahndet.

Quelle: PI Gunzenhausen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert