Muhr soll grüner werden

Muhr am SeeIn seiner letzten Sitzung im Saal des AIZ in Muhr am See stimmte der Gemeinderat zusammen mit dem Bürgermeister Dieter Rampe einstimmig dem Erlass einer Grünflächensatzung für die Gemeinde zu.

Die Gemeinderäte wollen dadurch die Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke im Ort regeln. Hierdurch wird es der Gemeinde insbesondere möglich aus Gründen der Ortsgestaltung die Anlage von Steingärten, Schottergärten und Kunstrasen einzuhegen. Der Art 81 Abs. 1 Nr. 1 Bayerischen Bauordnung ermöglicht es, den Gemeinden Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, insbesondere zur Begrünung von Gebäuden zu stellen. Die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke bestimmen wesentlich das Ortsbild. Dieses ist in Muhr am See, ausgenommen in den Gewerbe-, Industrie-, und Sondergebieten, traditionell geprägt durch eine vielgestaltige Gartennutzung, heimisches Grün, sanfte Rasenstrukturen, Wiese, heimische Blühpflanzen, Gehölzstrukturen sowie Zier- und Nutzgärten. Insbesondere sollen dafür standortgerechte und vorwiegend heimische Gehölzarten verwendet werden. Zuwege und Zufahrten sollen auf ein Mindestmaß beschränkt, nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet und mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden. Kiespressdächer und vergleichbare Bedachungen sind nach der neuen Satzung ab einer Gesamtfläche von 100 m² flächig und dauerhaft zu begrünen. Das Gleiche gilt für Garagen, Carports und Nebenanlagen ab einer Fläche von 15 m². Bei nutzbaren technischen Anlagen, nutzbaren Freiflächen auf den Dächern und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichts finden diese Vorschriften keine Anwendung.

Die Gemeinderäte hatten zwar noch einige Wünsche für die Bestimmungen der Satzung sehen aber darin einen ersten Anfang um die Gestaltung des Ortsbildes und die zunehmende Flächenversiegelung zu regulieren. Eine Änderung der Satzungsbestimmungen ist jederzeit durch den Gemeinderat mit einem entsprechenden Beschluss möglich, versicherte Bürgermeister Dieter Rampe. Mit der neuen Satzung hat die Gemeinde bei Bauanträgen die Möglichkeit gegenüber dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde auf deren Einhaltung zu pochen und die Bestimmungen im Genehmigungsbescheid mit einzubeziehen.

Ingenieur Sven Zwerner stellte dem Gemeinderat die möglichen Alternativen einer Sanierung der Altmühlbrücke vor

Weiterhin befasste sich der Gemeinderat mit der notwendigen Sanierung der Altmühlbrücke am Ortsausgang in Richtung Streudorf. Ingenieur Sven Zwerner stellte die dafür notwendigen Arbeiten vor und präsentierte die Kostenschätzung für zwei Alternativen: Bei der reinen Reparatur von Einzelschäden kämen dabei rund 172.000 Euro an Kosten auf die Gemeinde zu, die von ihm favorisierte Variante einer Renovierung der Brücke käme zwar mit rund 262.000 Euro wesentlich teurer aber die Brücke könnte dadurch ohne Probleme wieder dreißig Jahre lang betrieben werden. Diese Vorhersage kann er bei den reinen Reparaturarbeiten nicht geben, betonte er. Die Gemeinderäte stimmten mit nur einer Gegenstimme für eine Renovierung der Brücke und die Beauftragung des Ingenieurbüros Zwerner mit den weiteren Planungsschritten.

Bürgermeister Rampe gab in der Sitzung die Auftragsvergaben für den Neubau des neuen Kinderhortes an der Grundschule bekannt. Es wurden für die einzelnen Gewerke an folgende Firmen nach der durchgeführten Ausschreibung die Aufträge erteilt:

  • Sanitärarbeiten, Firma WW Heizung-Sanitär, Ornbau,
  • Lüftungsinstallation, Firma Krepl+Mannert Gebäudetechnik GmbH, Feuchtwangen,
  • Elektroinstallation, Firma Energie-Technik-Center Loy GmbH&Co.KG, Muhr a.See,
  • Blitzschutzarbeiten, Firma Lösch GmbH&Co.KG; Offenburg,
  • Heizungsinstallation, Firma WW Heizung-Sanitär, Ornbau,

Das Gesamtvolumen der Auftragsvergaben beträgt rund 387.00 Euro.

Weiterhin stimmte der Gemeinderat der Errichtung von 10 Ferienwohnungen im Neuenmuhrer Weg einstimmig zu. Die geplante Nutzungsänderung des Geburtshauses im Gewerbegebiet in eine therapeutische Seelsorgepraxis mit Betriebs- und Inhaberwohnung wurde von den Gemeinderäten einstimmig abgelehnt, da die Notwendigkeit einer 24-stündigen Betreuung und damit die Nutzungsänderung in einen Wohnraum im Gewerbegebiet nicht ausreichend nachgewiesen wurde und somit baurechtlich nicht möglich ist.

Wie bereits der Presse zu entnehmen war, werden die Altmühlsee-Festspiele dieses Jahr in einer etwas abgespeckten Form durchgeführt informierte Bürgermeister Dieter Rampe den Gemeinderat. Die aktuell geltenden Abstands- und Hygienebestimmungen werden dabei natürlich immer berücksichtigt. Der Auftrag zur Erneuerung der Freilichtbühne wurde, nach Einholung eines Alternativangebotes wie bereits in der letzten Sitzung beschlossen, an die Firma Schmidtkonz vergeben.

Zum Schluss informierte Bürgermeister Dieter Rampe den Gemeinderat noch darüber, dass bei den Arbeiten an der Wasserleitung im Grabenweg bekannt wurde das der Kanal dort ebenfalls erneuert werden muss. Da die Firma Pfaffinger bereits vor Ort arbeitet erhielt sie den Auftrag auch dort die Kanalarbeiten durchzuführen bevor die Straße wieder endgültig asphaltiert wird damit diese Arbeiten nicht doppelt durchgeführt werden müssen.

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats ist für den 14. Juli 2021 geplant.

(KH)

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