Nach Räumungsbeschluss verwahrloste Wohnung hinterlassen

Treuchtlingen – Die 25-jährige Mieterin einer Wohnung, welche per Gerichtsbeschluss diese räumen musste, hat den Vermietern die Wohnung in einem erbärmlichen Zustand hinterlassen.

Zwar ist sie ausgezogen und hat den Wohnungsschlüssel einfach an der Türe stecken lassen. In der Wohnung wurde jedoch sämtliches Mobiliar beschädigt oder zerstört. Zudem verteilte sie den Inhalt eines Katzenklos in der Wohnung.

Der Sachschaden wird auf ca. 2.000 Euro geschätzt. Die Vermieter erstatteten Anzeige wegen Sachbeschädigung. Die junge Frau ist inzwischen in Pappenheim untergekommen.

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert