Neue Corona-Besuchsregeln im Gunzenhäuser Burkhard-von-Seckendorff Heim

Gunzenhausen – Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gehören zu den gefährdeten Gruppen und müssen besonders vor dem Corona-Virus geschützt werden. Um Infektionen und auch die Gefahr eines Ausbruchs zu minimieren, werden im Gunzenhäuser Burkhard-von-Seckendorff Heim neue Corona-Besuchsregeln umgesetzt. Ab sofort sind Besuche nur in der Zeit von 13 bis 16 Uhr möglich, wobei der letzte Einlass spätestens um 15 Uhr erfolgt. Bitte beachten Sie außerdem, dass jede Bewohnerin oder jeder Bewohner pro Tag nur von zwei Personen gleichzeitig im Zeitraum von einer Stunde besucht werden kann.

„Ich bitte alle Angehörigen, Freunde und auch Bekannte um Verständnis,“ so Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Aktuell sehen wir uns mit sehr hohen Infektionszahlen konfrontiert und auf diese Situation müssen wir reagieren. Besuche sollen weiterhin möglich sein, allerdings sind Ansteckungen unbedingt zu vermeiden. Unser Burkhard-von-Seckendorff Heim ist bisher vorbildlich durch die Pandemie gekommen. Weiterhin werden wir alles uns Mögliche zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner unternehmen. Halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben. Nur dann kommen wir aus dieser angespannten Lage wieder heraus.“

Beim Betreten des Burkhard-von-Seckendorff Heims müssen sich Besucherinnen und Besucher die Hände desinfizieren. Vorgelegt werden muss außerdem mindestens ein tagesaktueller, negativer Schnelltest. Tagesaktuell bedeutet in diesem Fall, dass der Test am selben Kalendertag abgelegt wurde. Zudem gilt im gesamten Alten- und Pflegeheim eine FFP2-Maskenpflicht. Abstände und Hygienemaßnahmen sind zwingend einzuhalten. Jeder Besuch wird mit Hilfe eines Besucherformulars registriert. Dieses ist eigenständig auszufüllen und muss am Ende des Besuchs in die dafür vorgesehenen Holzbox geworfen werden.

Ein Besuch ist nicht möglich, für:

  • Besucherinnen und Besucher mit einer aktuell nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion.
  • Besucherinnen und Besucher, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten.
  • Besucherinnen und Besucher, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
  • Besucherinnen und Besucher mit COVID-19 assoziierten Symptomen (z.B. akute Atemwegserkrankungen, Geruchs- und Geschmacksverlust etc.).

Besucherinnen und Besucher, die während des Aufenthalts im Burkhard-von-Seckendorff Heim entsprechende Symptome entwickelt haben, haben das Haus umgehend zu verlassen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Burkhard-von-Seckendorff Heims unter Tel. 09831/508770 oder per E-Mail unter bvsh@gunzenhausen.de gerne zur Verfügung.

Quelle: Stadt Gunzenhausen – Manuel Grosser

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