München/Wilhermsdorf – Der Sprecher für Kommunalfinanzen der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied des Haushaltsausschusses, Harry Scheuenstuhl, gibt die für Februar 2026 festgesetzten neuen Kostenrichtwerte für kommunale Hochbaumaßnahmen nach Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) bekannt. Der von der Staatsregierung vorgegebene und festgelegte Herstellungspreis für kommunale Bauten bildet die Grundlage für die Berechnung der staatlichen Zuschüsse, deren Höhe sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune richtet – eine Durchschnittsgemeinde in Bayern erhält dabei in der Regel rund 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Zwar wurden die entsprechenden Kostenrichtwerte nun neu festgelegt. Allerdings berücksichtigt die Anpassung die tatsächlichen Preissteigerungen der vergangenen Jahre nur unzureichend. Zudem fördern die festgesetzten Werte zahlreiche notwendige Kostenteile weiterhin nicht, sodass sie nach wie vor kein realitätsnahes Abbild der tatsächlichen Baukosten darstellen. Städte und Gemeinden nutzen die Kostenrichtwerte nach Artikel 10 FAG dabei als verbindliche Planungs- und Berechnungsgrundlage, um die zuwendungsfähigen Kosten ihrer Investitionsvorhaben, beispielsweise den Bau eines neuen Kindergartens oder einer Turnhalle, zu ermitteln.
Nach den neuen Festsetzungen beträgt der Kostenrichtwert für Schulgebäude künftig 7.151 Euro je m² zuweisungsfähiger Nutzungsfläche. Für Kindertageseinrichtungen liegt der Wert bei 7.412 Euro je m². „Gerade im Bildungs- und Betreuungsbereich sind die Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit und technische Ausstattung in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Dass sich dies nun auch in den Fördergrundlagen berücksichtigt wird, ist richtig und überfällig“, so der SPD-Abgeordnete.
Auch im Bereich der Sportinfrastruktur wurden die Richtwerte neu festgelegt. Sie reichen von 1,84 Millionen Euro für eine Kleinsporthalle bis zu 9,82 Millionen Euro für eine Dreifachsporthalle. Schwimmhallen werden – je nach Ausführung – mit bis zu 11,43 Millionen Euro angesetzt. Für eine 400-Meter-Laufbahn beträgt der Kostenrichtwert 618.200 Euro.
Scheuenstuhl betont: „Investitionen in Bildung und Sport sind Investitionen in die Zukunft unserer Kinder und in den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Freistaat muss hier ein verlässlicher Partner der Kommunen sein. Die neuen Richtwerte sind ein Schritt in die richtige Richtung – Sie entsprechen bei weitem noch nicht den tatsächlichen Kosten für eine Baumaßnahme. Für mich eine klare Mogelpackung. Entscheidend wird aber auch sein, dass die Fördermittel insgesamt ausreichend ausgestattet sind und zügig ausbezahlt werden.“ Abschließend fordert der SPD-Politiker, die Entwicklung der Baupreise weiterhin eng zu beobachten: „Die Kommunen dürfen nicht dauerhaft auf steigenden Eigenanteilen sitzen bleiben. Wir werden im Haushaltsausschuss genau darauf achten, dass die kommunale Investitionskraft dauerhaft gesichert bleibt.“
Quelle und Bild: Harry Scheuenstuhl MdL (SPD)
