Neuwahl des Landrates des Landkreises Roth am 30. April 2023

Roth – Die Regierung von Mittelfranken hat als Termin für die Neuwahl des Landrates des Landkreises Roth Sonntag, den 30. April 2023, festgesetzt.

Die Amtszeit des Landrates des Landkreises Roth endet mit Ablauf des 31. März 2023 und damit abweichend von der Wahlzeit des Kreistages. Die Regierung von Mittelfranken hat in diesem Fall einen Termin für die Neuwahl festzusetzen, der nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Amtszeit liegen soll.
Die Leitung der Wahl obliegt einem Wahlleiter, der ebenso wie sein Stellvertreter vom Kreistag oder vom Kreisausschuss zu berufen ist. Der Wahlleiter muss unter anderem die Landratswahl bekanntmachen und zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordern.
 
Die Amtszeit des neuen Landrates beträgt sechs Jahre.
Quelle: Regierung von Mittelfranken – Pressestelle

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