Ohne Fahrerlaubnis, dafür mit „offenem Haftbefehl“ unterwegs

Treuchtlingen – Am Sonntag, 18.04.2021, gegen 17.30 Uhr, ging bei der PI Treuchtlingen eine Mitteilung ein, dass in einem Wald ein Kleintransporter steht. Bei der Überprüfung des 35 Jahre alten Fahrers stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt.

Der 35-jährige wurde festgenommen und zur PI Treuchtlingen verbracht. Zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe musste der Mann für den bestehenden Haftbefehl 1.000 Euro bezahlen und konnte so den Vollzug des Haftbefehls und eine Inhaftierung abwenden.

Die weiteren Überprüfungen ergaben dann, dass der 35-jährige mit dem Transporter unterwegs war, obwohl er immer noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung zur Durchführung des neuen Strafverfahrens, die notwendig gewesen wäre, da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hat, konnte er nicht mehr leisten, da er kein Geld mehr zur Verfügung hatte.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der Fahrzeughalter wurde verständigt, um sich um einen Ersatzfahrer zu kümmern.

Quelle: PI Treuchtlingen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert