Polizei beanstandete die mangelhafte Ladungssicherung bei einem LKW

Theilenhofen – Bei einer Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der B 13 wurden auf der Ladefläche eines Lkw vier Fässer auf einer Palette festgestellt, die nur mit einem losen Spanngurt aneinander gebunden waren.

Bei einem Brems- oder Ausweichmanöver wären die Fässer von der Palette gefallen. Zudem handelte es sich bei dem Inhalt der Fässer um eine Substanz, welche dem Gefahrgutrecht unterliegt. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt erst gestattet, nachdem er seine Ladung ordnungsgemäß gesichert hatte. Zudem wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle: PI Gunzenhausen

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